Sofort handeln: Verlängerungsoption beim Elterngeld

Wie bereits in unserer Serie "Sozialleistungen 2011: Die Änderungen" ausführlich beschrieben, ändern sich Reglungen für den Bezug von Elterngeld insbesondere für solche Eltern, die ALG II (auch "Hartz IV" genannt) oder den Kinderzuschlag beziehen.

Beim Elterngeld fällt zum 01.01.2011 der anrechnungsfreie Betrag von 300 € ersatzlos weg, wird also bei dem ALG II in voller Höhe angerechnet. Doppelt betroffen von dieser Gesetzesänderung sind diejenigen Eltern, die sich bei Beantragung der Leistung für die doppelte Laufzeit entschieden hatten.

Änderungen beim Elterngeld
Während das normale Elterngeld in Höhe von 300 € für maximal 12 Monate gezahlt wurde (und anrechnungsfrei war), wird es bei der Verlängerungsoption in Höhe von 175 € für 24 Monate gezahlt und würde somit 2 Jahre angerechnet werden.

Allerdings gilt diese Gesetzesänderung erst ab Januar 2011 – und das ist DIE Chance für die Eltern, die diese Verlängerungsoption genutzt hatten: Sie sollten die Verlängerung gegenüber dem Amt widerrufen, wozu sie grundsätzlich das Recht haben. Bei einem Widerruf wird die Differenz zu den 300 € ausgezahlt, was im Maximalfall je nach Geburtsdatum des Kindes immerhin 1.800 € bedeuten kann.

Elterngeld: Schnelles Handeln notwendig
Je nach Art des für das ALG II zuständigen Amtes vor Ort, gilt es sofort zu reagieren: handelt es sich um eine normale ARGE, besteht zwar auch Handlungsbedarf (indem schnellstmöglich der Verlängerung widersprochen wird), aber hier besteht keine Gefahr (mehr), dass bei einer Auszahlung der Differenz nach dem 31.12.2010 diese als Einkommen angesehen wird.

Das stellte die Agentur für Arbeit am 24.11.2010 klar. Anders sieht es bei den sogenannten Optionskommunen aus: hier bleibt nach bisherigem Wissenstand die gezahlte Differenz nur dann anrechnungsfrei, wenn sie sich bis zum 31.12.2010 auf dem Konto befindet. Trifft das Geld erst im neuen Jahr ein, wird es als Einkommen angerechnet. Ob es sich bei Ihrem Wohnort um eine Optionskommune handelt, erfahren Sie im Internet oder direkt bei dem Amt.