So bekommen Sie die Umsatzsteuererhöhung 2007 sicher in den Griff

Die Umsatzsteuererhöhung ist endgültig verabschiedet worden. Sie tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft. Da die Falten auf dem Tisch liegen, sollten Sie sich sofort darauf einstellen. Handeln Sie deshalb nach den folgenden 3 Grundsätzen.
Zum 1. Januar 2007
  • steigt der Regelsatz der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 16 Prozent auf dann 19 Prozent (der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Nahrungsmittel etc. bleibt).
  • steigt die Versicherungssteuer von derzeit 16 Prozent auf 19 Prozent.
  • sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 6,5 Prozent auf dann 4,5 Prozent – ein Ausgleich, von dem Sie als Unternehmer und Selbstständiger aber nur dann etwas haben, wenn Sie viele Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigen.
So bekommen Sie die Umsatzsteuererhöhung in den Griff
1. Erhöhen Sie die Preise
Sind Sie selbst nicht umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie zwar aus Ihren Geschäften keine Mehrwertsteuer abführen. Aber Ihre Kosten werden steigen, da Ihre Lieferanten die Erhöhung an Sie weitergeben. Zudem werden Versicherungen teurer.
Wollen Sie unter dem Strich nach der Umsatzsteuererhöhung noch auf denselben Gewinn wie zuvor kommen, müssen Sie somit Ihren Umsatz steigern oder – und daran wird gerade für viele kleinere Unternehmen kaum ein Weg vorbeigehen – die Preise erhöhen.
Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, steigen Ihre Kosten (mit Ausnahme der für Versicherungen) zwar nicht. Aber Sie müssen aus Ihren Verkäufen mehr Umsatzsteuer an den Fiskus abführen. Auch Sie verdienen somit nur dann nicht weniger, wenn Sie den Umsatz oder Ihre Brutto-Preise erhöhen.

2. Halten Sie Ihre Kunden

Ein höherer Brutto-Preis ist Ihrem Kunden nur dann egal, wenn Sie die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (= Geschäfte zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen). Ansonsten gilt: Finden Sie jetzt und nicht erst zum Jahresende eine gute Strategie, damit Ihnen wegen Preiserhöhungen keine Kunden verloren gehen.
Geschickt ist es z.B., wenn Sie Ihr Hauptangebot schon jetzt durch eine nützliche Leistung ergänzen, die kaum Kosten verursacht. Verkaufen Sie das Paket zum neu kalkulierten "Angebotspreis". Für die Hauptleistung vereinnahmen Sie dann mehr Geld als zuvor, ohne dass Ihre Kunden die Preiserhöhung als solche sofort wahrnehmen.
3. Stellen Sie betriebsprüfungssicher um
Sind Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, kommt noch eine weitere Schwierigkeit auf Sie zu: die zeitliche Abgrenzung von Umsätzen zu 16 Prozent und zu 19 Prozent MwSt. Machen Sie Fehler, kann das bei einer Betriebsprüfung teuer werden. Merken Sie sich daher die Grundregel gut: Wenden Sie immer den Umsatzsteuersatz an, der an dem Tag gilt, an dem Sie eine Lieferung ausführen.