Keine einheitlichen Konditionen für Unternehmen

Banken verstehen es, die Konditionen ihrer Kredite so gut zu "verpacken", dass die Kunden oft nicht in der Lage sind, Angebote wirklich zu vergleichen. Unterschiedliche Auszahlungssätze, Gebühren, Zahlungs- und Verrechnungstermine können schnell ein völlig falsches Bild vermitteln. Fragen Sie deshalb stets nach dem Effektivzinssatz und scheuen Sie sich nicht, weitere Zusatzfragen zu stellen.

Die Zeiten der einheitlichen Konditionen sind lange vorbei. Die Konditionen werden je nach Ratingnote festgesetzt. Hat Ihr Unternehmen eine gute Ratingnote, erhalten Sie günstigere Konditionen als bei einem schlechten Rating. Natürlich haben sich die Banken auch schon in der Vergangenheit bei den Kreditkonditionen am Risiko orientiert; nur bei weitem nicht so konsequent.

Je nach Rating kommt es letztendlich zu einer beachtlichen Zinsspreizung. Allein die unterschiedlich hohen Eigenkapitalunterlegungen führen bereits zu mehreren Prozentpunkten Zinsunterschied zwischen der besten und schlechtesten Ratingeinstufung. Hinzu kommen bei den Instituten unterschiedliche Risikokosten, eine unterschiedliche Kostenstruktur und ein unterschiedlich hoher Gewinnaufschlag. Eine gute Ratingeinstufung verspricht also für jedes Unternehmen große Kostenvorteile.

Sie sollten beim Vergleich der Konditionen genau beachten, was Sie wirklich zahlen müssen. Das Verwirrspiel am Bankschalter ist groß. Gegenüber Privatkunden sind die Banken zur Angabe des Effektivzinssatzes verpflichtet. Bei Firmenkunden besteht indessen eine solche Verpflichtung nicht: Sie müssen fragen. Lassen Sie den genannten Effektivzinssatz möglichst in den Kreditvertrag aufnehmen. Erkundigen Sie sich außerdem, ob für den Kredit noch weitere Kosten anfallen, die nicht im Effektivzinssatz berücksichtigt sind. Dies können beispielsweise Schätzgebühren oder Bereitstellungszinsen sein.

Falls die Bank eine Bearbeitungsgebühr berechnet und die Festschreibungszeit für Ihren Kredit kürzer ist als die gesamte Laufzeit, bitten Sie die Bank, die Bearbeitungsgebühr zur Berechnung des Effektivzinssatzes auf die Festschreibungszeit zu verteilen. So bekommen Sie ein realistischeres Bild von den wahren Kosten.