Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Jeden Unternehmer begleitet die Angst, sein Geschäft wieder aufgeben zu müssen und dann von heute auf morgen ohne Einnahmen dazustehen. Dieses Risiko können Sie abmildern, indem Sie eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Um in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten, müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen.
Neue Möglichkeiten der Arbeitslosenversicherung
Die neue Möglichkeit für Selbstständige, sich in der Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern, führt § 28a SGB III seit dem 01.02.2006 ein. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kommt für Sie unter 3 Voraussetzungen infrage:
1. Einzahlungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Sie müssen in den letzten 24 Monaten vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III (z.B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II reicht hingegen nicht) bezogen haben.
2. Unmittelbare Weiterversicherung
Die Weiterversicherung ist zudem nur möglich, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit unmittelbar im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis oder den Bezug von Arbeitslosengeld I aufgenommen haben.
3. Hauptberufliche Selbstständigkeit
Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist für nebenberufliche Selbstständige nicht möglich.
Sie müssen eine selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben.

Das kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Für eine freiwillige Weiterversicherung müssen Sie im Jahr 2006 – unabhängig von Ihrem tatsächlichen Gewinn aus Ihrem Unternehmen – 6,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen.

Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei Selbstständigen 25 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 345 SGB III.

Den Betrag zahlen Sie in voller Höhe selbst (§ 349 a SGB III). Die Bezugsgröße nach § 345 SGB III wird jährlich neu festgelegt. Für 2006 beträgt sie monatlich für die neuen Bundesländer 2.065 €, für die alten Bundesländer 2.450 €.

Somit ergeben sich für 2006 folgende Werte:

2006 Monatliche Bezugsgröße: Bemessungsgrundlage (= 25 % der Bezugsgröße) Monatlicher Beitrag (= 6,5 % der Bemessungsgrundlage)
Ost 2.065,00 € 516,25 € 33,56 €
West 2.450,00 € 612,50 € 39,81 €

Der Beitrag ist jeweils am 1. eines Monats für den Monat fällig. Die Zahlung soll im Lastschriftverfahren erfolgen. In Absprache mit der örtlichen Agentur für Arbeit können Sie die Beiträge aber auch monatlich überweisen oder einmal als Jahresbeitrag zahlen.