Jetzt kommt die Mini-GmbH mit nur 1 Euro Stammkapital

Die große Angst vieler Selbstständiger: „Wenn ich mich mit meinem Unternehmen verschulde, ist auch mein ganzes Erspartes weg!“. Abwegig ist das nicht. Denn wenn Sie Einzelunternehmer sind oder mit einer anderen Person eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) betreiben, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die Hoffnungen ruhen jetzt auf der GmbH-Reform. Läuft alles nach Plan, kommt schon bald die Mini-GmbH mit nur einem Euro Stammkapital. Solch eine Mini-GmbH kann Ihr Privatvermögen schützen.

Rechtsformen mit Haftungsbeschränkungen
Der Ausweg scheint eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine englische private limited company by shares (limited) zu sein. Doch vor der GmbH schrecken die meisten Einzelunternehmer wegen der aufwändigen Gründung und dem Mindestkapital von 25.000 € (Einzahlung von mindestens 12.500 €) zurück – vor der limited wiederum wegen der unsicheren Rechtslage und den hohen Folgekosten.

Die Lösung: Eine Mini-GmbH
Eine einfache und günstige Lösung verspricht nun die geplante Reform des 115 Jahre alten GmbH-Rechts mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG). Es soll Anfang 2008 in Kraft treten.

Besonders interessant: Künftig soll es zwei GmbH-Varianten nebeneinander geben: die GmbH in der bisherigen Form mit auf 10.000 € reduziertem Stammkapital und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit frei wählbarem Stammkapital – 1 € ist bereits ausreichend. Reduziertes Mindestkapital zur Gründung einer Mini-GmbH
Für viele Gründer speziell im Dienstleistungsbereich ist das derzeitige Mindeststammkapital von 25.000 € eine zu hohe Hürde. Eine Absenkung des Mindestbetrags ist daher schon länger Konsens. Andererseits soll die Seriosität der GmbH nicht beeinträchtigt werden. Im Ergebnis sinkt der Mindestbetrag, mit dem Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft haften, auf 10.000 €. Davon muss bei der Gründung lediglich die Hälfte, also 5.000 €, eingezahlt werden.

1-Personen-GmbHs müssen zudem keine Sicherheiten mehr für den nicht sofort eingezahlten Teil der Stammeinlage leisten.

Mini-GmbH schon ab 1 € Stammkapital
Ist für Sie eine Stammeinlage auch in dieser Höhe noch zu hoch, können Sie die neue Variante der Mini-GmbH mit Namen "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" wählen. Ein Mindeststammkapital ist für die Mini-GmbH nicht vorgesehen. Bereits 1 Euro Stammkapital ist dann ausreichend.

Allerdings soll das Mindeststammkapital von 10.000 € nach einiger Zeit auch in der Unternehmergesellschaft erreicht werden. Dafür muss in jedem Jahr ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden.

Hat die Gesellschaft auf diese Weise einen Betrag in Höhe des Mindeststammkapitals erreicht, kann sie den Betrag in Stammkapital umwandeln. Alternativ ist auch eine entsprechende Kapitalerhöhung aus anderen Mitteln möglich. Dann müssen keine weiteren Rücklagen mehr gebildet werden.