Altersvorsorge vor der Insolvenz schützen

Eine Altersvorsorge können Sie als Selbstständiger nur bedingt vor den Folgen einer Insolvenz schützen. Eine Lebensversicherung beispielsweise ist nicht pfändungssicher! Die beste Alternative ist eine geschützte Rentenversicherung.

Pfändungssichere Altersvorsorge: Die Basisrente
Wenn Sie eine Lebensversicherung als Altersvorsorge haben, sollten Sie dringend darüber nachdenken, diese in eine pfändungssichere Rentenversicherung umzuwandeln. Die Basisrente bietet sich hierfür an. Nach dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge, das im Jahr 2007 erlassen wurde, dürfen Leistungen aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Ebenso wie bei dem Kapital, das zur Altersvorsorge angespart wird, gibt es hierbei nach Lebensalter gestaffelte Höchstgrenzen.

So machen Sie Ihre Altersvorsorge pfändungssicher
Damit Ihre Rentenversicherung pfändungssicher ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verträge mit Pfändungsschutz müssen Rentenversicherungen sein.
  • Die Altersrente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen.
  • Eine Kapitalleistung ist nur im Todesfall zulässig.
  • Als Hinterbliebene gelten derzeit nur Ehegatten und Kinder.

Diese Kriterien gelten grundsätzlich auch für die Basisrente. Möchten Sie hier noch in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen, müssen Sie eine Rente mit monatlicher Auszahlung vereinbaren.

Auf Nummer sicher: Altersvorsorge mit Zertifikat
Seit dem 01. Januar 2010 müssen sämtliche Verträge über eine Basisrente zertifiziert sein, entsprechend dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Fragen Sie bei Ihrem Versicherer ausdrücklich nach diesem Zertifikat – denn damit können Sie sichergehen, dass Ihre Altersvorsorge pfändungssicher ist und Sie den steuerlichen Sonderausgabenabzug bekommen.