In der Gastronomie nicht erlaubt: Ein Glas Mineralwasser

Wussten Sie das? Wenn Sie in der Gastronomie ein Glas Mineralwasser verlangen, darf man Ihnen keins bringen! Jedenfalls nicht ein bereits gefülltes Glas. Das schreibt die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vor. Was auf den ersten Blick wie eine Überregulierung aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als tatsächlich sinnvoll.

Für Mineralwasser in der Gastronomie gelten Regeln
§ 7 Abs. 1 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung schreibt zwei Dinge vor: Erstens muss natürliches Mineralwasser am Quellort abgefüllt werden. Und zweitens darf es nur in verschlossenen Fertigpackungen zum Verbraucher gelangen. Das hat konkrete Folgen, wenn Sie Mineralwasser in der Gastronomie bestellen:

  • Man muss Ihnen natürliches Mineralwasser immer in einer noch verschlossenen Verpackung, also in der Regel in der Flasche, zum Tisch bringen.
  • Erst dort, vor Ihren Augen, darf der Verschluss geöffnet und das Wasser eingeschenkt werden.
  • Nicht zulässig ist hingegen, Ihnen das Glas an der Theke einzuschenken, beispielsweise aus der großen Flasche, und dann zum Tisch zu bringen.

Schummeln ist in der Gastronomie bei Mineralwasser schwierig
Die Vorschriften der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung sind keinesfalls als Schikane einzuordnen, sondern dienen der Qualitätssicherung. So erhalten Sie stets ein korrekt abgefülltes und frisches Wasser. Außerdem werden Sie vor Schummeleien in der Gastronomie geschützt. So kann Ihnen niemand einfaches (und billigeres) Quell- oder Tafelwasser oder gar Leitungswasser als Mineralwasser unterjubeln.

Übrigens: Ein Glas Quell- oder Tafelwasser darf man Ihnen im Restaurant schon bringen, beispielweise vom Fass gezapft. Hierfür gelten weniger strenge Regeln.

Natürliches Mineralwasser ist nach § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Wasser, das

  1. seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird,
  2. von ursprünglicher Reinheit und durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen gekennzeichnet ist,
  3. seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben und durch Schwankungen in der Schüttung nicht verändert werden.

Quellwasser ist nach § 10 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Wasser aus unterirdischen Wasservorkommen (aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen).

Tafelwasser dagegen ist meist ein Gemisch. Laut § 11 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung dürfen neben Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser auch diese Zusätze verwendet werden: natürliches salzreiches Wasser (Natursole) oder durch Wasserentzug im Salzgehalt angereichertes natürliches Mineralwasser, Meerwasser, Natriumchlorid und Zusatzstoffe nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.