Homepage: Kopierte Stadtpläne können teuer werden

Haben Sie auf Ihrer Homepage einen kopierten Stadtplanausschnitt? Zum Beispiel als Wegweiser zur Geschäftsstelle oder zum Vereinsheim? Dann sollten Sie ihn schleunigst von dort entfernen. Sonst könnte Ihnen ein Schadenersatz von 650 Euro blühen.
Der Fall: Mit der ungenehmigten Nutzung des Stadtplans, so die Richter am Landgericht München, hatte ein Unternehmen die Urheberrechte des kartographischen Verlags verletzt (LG München I, Urteil vom 15.11.2006, Az.:21 = 506/05) und musste Schadensersatz in Höhe von 650 Euro leisten.

Für fremde Inhalte müssen Sie zahlen

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine oder Privatpersonen können in einem solchem Fall zur Kasse gebeten werden. Nicht alles, was Sie im Internet finden, können Sie einfach auf die eigene Homepage übernehmen. Benutzen Sie unbefugt geschützte Inhalte wie beispielsweise Stadtplanausschnitte oder Bilder, kann das schnell zu einer kostspieligen Sache werden.
Tipp:
Lassen Sie zur Not von einem zeichnenbegabten Menschen, z.B. einem Vereinsmitglied, eigene Anfahrtskizzen erstellen. Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Möchten Sie gar nicht auf professionelles Kartenmaterial verzichten, nehmen Sie Kontakt mit dem kartographischen Verlag auf und erbitten Sie die Genehmigung zur kostenlosen Nutzung. Gelegentlich wird dies – wenn eine Quellenangabe erfolgt – tatsächlich von den Verlagen gestattet. Oder Sie nutzen den Service von Routenplanern im Internet, z.B. Map24 (www.map24.de). Dort können Sie eine automatische Wegbeschreibung zu Ihrem Standort anlegen, der dann als Link auf Ihre Seite gestellt wird.