Zwischenzeugnis: Ihre Rechte und Pflichten

Es kommt immer wieder mal vor, dass ein Mitarbeiter aus verschiedensten Gründen ein Zwischenzeugnis anfordert. Wie bei einem Endzeugnis gibt es auch bei einem Zwischenzeugnis einige Punkte zu beachten.
Auch in Ihrer Position als Führungskraft ist es von Zeit zu Zeit sinnvoll, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Aber Vorsicht: Nutzen Sie hierfür rechtfertigende Moment, wie beispielsweise, wenn
  • Ihr Vorgesetzter wechselt oder sich Ihr Aufgabenfeld ändert;
  • Ihr Unternehmen fusioniert und sich unter Umständen die internen Strukturen ändern;
  • das Unternehmen eine andere Rechtsform annimmt;
  • Sie bereits auf ein langjähriges Dienstverhältnis zurückblicken können und über diese Jahre eine lückenlose Beurteilung haben möchten.

Bei der Anfrage nach einem Zwischenzeugnis besteht ansonsten immer die Gefahr, dass Ihr Vorgesetzter glaubt, Sie seien unzufrieden mit Ihrer Aufgabe oder Position.

Gleicher Aufbau im Zwischenzeugnis
Wenn Sie selbst von einem Mitarbeiter um ein Zwischenzeugnis gebeten werden, dann orientieren Sie sich am Aufbau eines Endzeugnisses:

Element
Inhalt
Einleitung
Vollständiger Name, Ein- und Austrittsdatum, Tätigkeit
Tätigkeitsbeschreibung: Fachwissen und Können
Praktische Fähigkeiten, Berufserfahrung, Verantwortlichkeiten
Persönliche Führung
Bewertung, wie das Verhältnis zu Kollegen, Vorgesetzten und Dritten war
Auffassungsgabe, Denk- und Urteilsvermögen
Methodik, logisch-analytisches Denken, Organisation, Kreativität
Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
Einsatzwille, Bereitschaft zu Mehrarbeit, Dynamik, Stressresistenz
Arbeitsweise
Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Genauigkeit
Weiterbildung
Teilnahme an Seminaren, Fort- und Weiterbildungen
Zusammenfassung
Aussage über die Zufriedenheit mit dem Mitarbeiter