Der Ausbildungsnachweis als Schlichtungsinstrument
Das Berichtsheft ist nicht nur Anlass für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbilder. Es dient als Nachweis für den Auszubildenden sowie für den Ausbilder, ob die erforderlichen Themen in der Berufsausbildung durchgeführt wurden oder nicht. Nicht umsonst ist ein ordentlich geführter Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Sollte der/die Azubi durch die Abschlussprüfung rasseln, bedeutet das in den meisten Fällen eine um ½ Jahr längere Ausbildungszeit. Je nach Situation ist dieses halbe Jahr nicht nur ärgerlich, sondern stellt für den Auszubildenden einen herben finanziellen Verlust da, da ihm eine angebotene Stelle nachher nicht mehr zur Verfügung steht.
Unter Umständen ist der Azubi nur durch die Prüfung gefallen, weil er während seiner Ausbildung wichtige Ausbildungsinhalte nicht vermittelt bekommen hat.
Kann er dies mithilfe der Berichte nachweisen, hat er die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Ausbildungsbetrieb vorzugehen und kann in berechtigten Fällen mit einem Schadensersatz rechnen. Andererseits dient der Nachweis Ausbildern und Ausbildenden, sich vor Klagen der Auszubildenden zu schützen, indem sie eine Kopie dessen aufbewahren.
Ist ein Bericht über einen gewissen Ausbildungsbereich verfasst und vom Auszubildenden unterzeichnet, gilt dieser Schwerpunkt als behandelt und verstanden. Der Ausbildungsnachweis dient weiterhin allen an der Ausbildung Beteiligten als Kontrolle, welche Bereiche noch zu behandeln sind, beziehungsweise wo noch Schulungsbedarf besteht.
Inhalt und Form
Da der Prüfer das Berichtsheft bei der mündlichen Abschlussprüfung als Fragequelle benutzen darf und wird, sind die Einträge des Berichtsheftes stets wahrheitsgetreu zu gestalten. War der Azubi drei Wochen am Stück krank, kann er seine Abwesenheit im Ausbildungsnachweis niederschreiben, sollte aber keine Ausbildungseinheiten erfinden, die er nicht durchlaufen hat.
Überwiegend werden Berichte in Form von Stichpunkten verfasst, wobei auch das Erstellen von Texten eine Disziplin der Ausbildung darstellen kann. Insbesondere in kaufmännischen Berufen können nicht nur ausgeführte Tätigkeiten eingetragen werden, sondern auch Themen, über die sich unterhalten wurde (Lehrgespräch) oder die in Eigenregie erarbeitet wurden.
Die Thematik sollte allerdings das Berufsfeld betreffen und der Sachverhalt muss verstanden worden sein. Der Ausbildungsnachweis darf selbstverständlich auch Passagen beinhalten, die in der Schule durchgenommen wurden oder die Schule allgemein betreffen – sofern sie mit der Ausbildung zu tun haben.
Ob die Berichte in vorgefertigte Ausdrucke per Hand geschrieben oder im Computer erfasst werden, sollte dem Auszubildenden überlassen werden. Die Regelmäßigkeit ist allerdings vom Ausbildenden festzulegen und vom Ausbilder zu kontrollieren. Selbst die regelmäßige, selbstständige Ausführung (zum Teil lästiger) Arbeiten kann als Ausbildungsdisziplin gewertet werden.
Ob Tages- Wochen- oder Monatsberichte gefordert sind, regelt die Ausbildungsordnung. Einige Onlinecommunities bemühen sich um ein Netzwerk, worin Auszubildende unterschiedlichster Berufe ihre Berichte online Stellen.
Es sollen auch Ausbilder und Berufsschulen an diesen Projekten teilnehmen, um einen engeren Draht zur tatsächlich durchgeführten Ausbildung zu erhalten. Darüber hinaus können die Dateien zeit- und ortsunabhängig eingesehen werden. Selbstverständlich können sich Azubis untereinander nützliche Tipps und Themen weiterreichen.