Will man sie Ausländerpolitik bewerten, so ist es sehr wichtig, zwischen den einzelnen Formen von Zuwanderung zu unterscheiden. Während sich die Frage der Zuwanderung an Notwendigkeiten der aufnehmenden Gesellschaft orientiert, steht der Schutzanspruch der Verfolgten im Zentrum der Asylpolitik.
Der Schutzanspruch für rassisch, religiös, ethisch, geschlechtsspezifisch oder politisch Verfolgte, der vom Völkerrecht vorgegeben ist, kann nicht auf Quoten begrenzt werden, da dies der Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 33 widersprechen würde. Somit ist die Asylpolitik als spezifischer Teil der Ausländerpolitik getrennt zu betrachten.
Anwerbephase: Die erste Phase der Zuwanderung nach Deutschland
Bereits vor dem Anwerbeabkommen mit Italien im Dezember 1955 führte der Arbeitskräftemangel in der Bundesrepublik zwischen den Jahren 1950 und 1955 dazu, dass etwa 80.000 ausländische Arbeitskräfte in der Bundesrepublik beschäftigt waren.
Während jener "Anwerbephase", der ersten Phase der Ausländerpolitik, wurden 14 Millionen ausländische Arbeitskräfte im Ausland angeworben. Die Kommissionen der Bundesanstalt für Arbeit begannen, entsprechend der deutsch-italienischen Vereinbarungen, 1955 in Italien Arbeitskräfte anzuwerben. Es fogten weitere Anwerbeverträge mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Portugal (1964), Tunesien, Marokko (1965) und Jugoslawien (1968).
Entsprechend der Reihenfolge der Anwerbeverträge dominierten zahlenmäßig zunächst Arbeitskräfte aus Italien und Griechenland. Diese Dominanz verschob sich später zu einer Überzahl von Arbeitnehmern aus der Türkei. Von den 14 Millionen angeworbenen Arbeitskräften kehrten 80% wieder in ihre Heimatländer zurück. Diese Tatsache wird häufig übersehen.
Der Anwerbestopp als zweite Phase der Zuwanderung nach Deutschland
In den Zeitraum danach (von November1973-78/79) fällt die sogenannte Konsolidierungsphase beziehungsweise die Phase des Anwerbestopps. Dies kann als zweite Phase der Ausländerpolitik gewertet werden.
Seit 1974 wurde die Entwicklung des Familienzuzugs und Verbleibs in Deutschland wahrnehmbar und dies offenbarte erstmals das Integrationsproblem. Um diesem zu begegnen Gründete die Bundesregierung im Dezember 1978 das Amt eines "Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen".
Zuwanderung nach Deutschland: Phase der Integrationskonzepte
Der erste Amtsinhaber als Beauftragter für Integration war Heinz Kühn von der SPD) Mit ihm und seinem Amt verbindet sich die dritte Phase, die Phase der Integrationskonzepte. Das "Memorandum zu Stand und Entwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde von ihm verfasst und im September 1979 vorgelegt. Sein Kühn-Memorandum enthält zahlreiche Anregungen und Forderungen, welche bis heute nichts an ihrer Aktualität verloren haben.