Voraussetzungen für den Lehrberuf
Als Voraussetzung für den Sprachlehrberuf sollte eine Affinität zur Fremdsprache bei dem Studierenden vorhanden sein. Zudem sollte man die Schullaufbahn mit einem guten Abitur abgeschlossen haben. Andernfalls wird keine Universität einen Studienplatz für den Bewerber haben.
Möchte man nun eine Fremdsprache studieren und einen Lehrberuf ergreifen, so ist es notwendig, noch ein zweites Unterrichtsfach zu wählen. Nur ein Schulfach darf der angehende Lehrer nicht studieren, dies wäre zu wenig, um an einer Schule zu arbeiten.
Hat man sich für das zweite Fach entschieden und alle Aufnahmemodalitäten bestanden, kann es auch schon losgehen. Nach einem 3-jährigen Bachelorstudium folgt das 2-jährige Masterstudium, diese wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen, welches wiederum als Voraussetzung für eine zweijährige Referendariatszeit verbleibt.
In der Referendariatszeit gilt man als Lehrer auf Probe und verdient erst einen geringen Prozentsatz des zukünftigen Gehalts. Zudem hat man einen Betreuer stets zur Seite, dieser wird die täglichen Abläufe des Unterrichtens vorführen und ein Ansprechpartner bei Problemen und Fragen sein.
Höchster Sprachenlevel durch Auslandsaufenthalt erreichen
Im Rahmen des Sprachenstudiums wird man auf den höchsten Level der Fremdsprachenkenntnisse (C2) gebracht. Die Bedeutung dieser Sprachlevel kann man dem Europäischen Referenzrahmen entnehmen. Hier wird festgehalten, welche Fähigkeiten man erfüllen muss, um die nächste, höhere Stufe zu erreichen.
Empfehlenswert ist in einem Sprachenstudium ein längerer Aufenthalt im Ausland. Nur so kann der Lerner die Fremdsprache allumfassend kennenlernen und mit den kulturellen Eigenheiten umgehen. Viele Studenten kommen nach einem Studien- oder Au-Pair-Jahr im Ausland mit einer fließenden Sprachverwendung wieder. Diese erleichtert das weitere Studium der Sprachen um ein Vielfaches.
Zweites Staatsexamen und mögliche Verbeamtung
Hat man die Referendariatszeit ebenso erfolgreich hinter sich gebracht, so folgt im Nachhinein die Lehrprobe zum zweiten Staatsexamen und die Ausbildung zum Sprachenlehrer gilt als bestanden. Von nun an darf man an den Schulen des Landes als Sprachenlehrer arbeiten. Zudem bietet sich als Sprachenlehrer die Möglichkeit der Verbeamtung.
Dieser Verbeamtung steht wiederum eine Prüfung voraus. In dieser Überprüfung stellt man fest, ob der zu verbeamtende Lehrer für die nächsten Jahre fit genug ist. Hat man den Status des Beamten erreicht, kann der Arbeitenden von einem allumfassenden Kündigungsschutz und einer guten Pension ausgehen.
So hat diese langjährige Ausbildung im Nachhinein einen lukrativen Lohn. Als Sprachenlehrer kann man den gesamten Tag mit Menschen sowie der eigenen Fremdsprache arbeiten und zudem einen lohnenswerten Arbeitslohn erwarten. Ein Beruf mit Tradition wird so in Deutschland auch eine lohnenswerte Zukunft haben.