Zollformalitäten mit Carnet TIR

Mit dem Carnet TIR (Transports Internationaux Routiers) können sie Zollformalitäten einfacher erledigen. Neu ist ab 2009 die elektronische Datenübertragung. Das TIR-Verfahren für den internationalen Warentransport gilt in derzeit 56 Ländern.

So funktioniert Carnet TIR
Wenn Sie ein Carnet TIR haben, können Sie Waren durch die Gebiete der Vertragsparteien transportieren. Innerhalb der EU nutzen Sie es nicht. Diese Voraussetzungen müssen für die Nutzung von Carnet TIR erfüllt sein:

  • Die Lieferung über die Grenze(n) erfolgt ohne Umladen.
  • "Abgangszollstelle" und "Bestimmungszollstelle" gehören beide zu Carnet TIR-Vertragsparteien.
  • Die Waren werden in zollsicheren Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern transportiert.
  • Wenigstens ein Teil des Transportwegs wird im Straßenverkehr zurückgelegt.

Geltung des Carnet TIR
Ein Carnet TIR gilt jeweils für eine Warenbeförderung und der Transport kann bis zu vier Abgangs- und Bestimmungszollstellen umfassen. Der Vorteil von Carnet TIR ist, dass die Zollstellen die Waren bei einer schnellen Abfertigung im TIR-Verfahren nicht grundsätzlich beschauen, sondern die "Zollverschlüsse" der Vertragsstaaten untereinander anerkannt werden. Außerdem werden von Ihnen keine Sicherheiten für die Zölle und Abgaben verlangt, die entstehen können.

Hier bekommen Sie ein Carnet
Sie bekommen die Carnets von der IRU, der Internationalen Straßentransportunion (International Road Transport Union / Union Internationale des Transports Routiers). In Deutschland ist es der nationale Mitgliedsverband BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr), der die Carnets ausstellt.

Für welche Waren gilt das TIR-Verfahren
Mit Carnet TIR können Sie sowohl Gemeinschaftswaren als auch Nichtgemeinschaftswaren befördern, aber nicht nur innerhalb der EG. Die Waren, die über das TIR-Verfahren transportiert werden, gelten als Nichtgemeinschaftswaren, wenn Sie nicht anhand geeigneter Unterlagen nachweisen können, dass es sich um Gemeinschaftswaren handelt.

Das elektronische Carnet TIR
Seit Anfang Januar ist innerhalb der EU ein neues, elektronisches Carnet TIR-Verfahren Pflicht. Es ersetzt das etwas fehleranfällige Papier-Verfahren bei der Zollüberprüfung. Dazu müssen die Daten des bereits existierenden EU-Versandverfahrens NCTS (New Computerised Transit System) den Abgangs- und Eingangszollstellen in der EU übermittelt werden:

  • Zu Anfang oder Ende einer Fahrt schicken Sie die Daten durch den Inhaber des Carnet-TIR an die zuständige Zollstelle.
  • Die Daten sollten übermittelt sein, bevor Sie Lkw und Waren zum Zollamt zwecks Verplombung und Eröffnung des Carnet TIR bringen.

Auf das papierne Carnet TIR kann aber trotzdem nicht verzichtet werden – es wird weiterhin an den Zollstellen gestempelt und abgezeichnet und dient der Überprüfung der elektronischen TIR-Daten. Als Versandbegleitdokument wird ein Ausdruck der elektronische übermittelten Daten beigefügt.