Zielvereinbarungen in der Personalentwicklung

Das Mitarbeitergespräch ist eine moderne Kommunikationsform zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, um einen kooperativen, formellen und/oder informellen Austausch zu ermöglichen. Diese Mitarbeitergespräche werden auch gerne dazu verwendet, um Zielvereinbarungen zwischen den Parteien zur Personalentwicklung zu ermöglichen.

Moderne Unternehmensführung hat etwas mit einer zielorientierten Gestaltung, Steuerung und Entwicklung eines Unternehmens zu tun. Dabei sollte man die kooperative und gleichberechtigte Form des Mitarbeitergesprächs von anderen direktiven Formen – Mitarbeiterbesprechung, Beurteilungsgespräch – oder einer formellen Betriebsversammlung im Sinne der §§ 42-46 Betriebsverfassungsgesetz abgrenzen.

Mitarbeitergespräche werden gerne im Personalemanagemnt und in der Personalentwicklung dazu genutzt, konkrete Zielvereinbarungen zu treffen.

Funktion von Zielvereinbarungen in der Personalentwicklung
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen treffen sich in der Feststellung, dass der Erhalt von Arbeitsfähigkeit und Employability der einzelnen Mitarbeiter im gemeinsamen Fokus stehen.

Mitarbeiter müssen aureichend motiviert und gebildet sein, um die anstehenden Tätigkeitsprofile gut und hinreichend dauerhaft zu erfüllen. Zudem sollen Personalentwicklungspläne und individuelle Förderpläne auch Berufs- und Karrierewege befördern.

Die Zielsetzungen der Zielvereinbarungen in der Personalentwicklung
Die Schwerpunkte der Zielvereinbarungen werden sich in den nächsten Jahrzehnten von Systemen der Bonusbeteiligungen beim Erreichen von Umsatzzielen, über die Führungsnachwuchsplanung hin zum Erhalt der Employability der älter werdenden Belegschaft neu justieren.

Nicht nur höhere Entscheidungs- und Handlungseffizienz oder die Identifikation mit den Unternehmenszielen werden im Mittelpunkt stehen, sondern der Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch betriebliche Weiterbildung und Gesundheitsförderung.

Inhalte von Zeilvereinbarungen in der Personalentwicklung
Zwischen den Gesprächsparteien sollten konkrete Vereinbarungen getroffen werden, die eine Kontrolle der Zielvereinbarungen nach einem vereinbarten Zeitpunkt ermöglichen.

Dabei wird es gar nicht so einfach sein, Ziele in der Gesundheitsförderung anzusprechen und zu vereinbaren. Fitnesstraining, Ernährungsberatung etc. könnten z. B. durch die Veränderungen des Arbeitsfähigkeitsindexes (WAI) gemessen und hinterfragt werden.

Weiterbildungsaktivitäten bedürfen einer stetigen Kontrolle durch Seminarevaluationen und Lerngespräche. Das setzt auch eine Kompetenz der professionellen Personalentwickler in der Gesprächsführung und in der Operationalisierung und Überprüfung von Zielen voraus.