Zeugnisaufbau – Verhaltensbeurteilung und Schlussabsatz (Teil 4)

Neben der Beurteilung seiner Leistung hat ein Arbeitnehmer auch Anspruch auf die Beurteilung seines Verhaltens, wenn er ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt. Damit wird sein Sozialverhalten im Innenverhältnis und zu Externen beschrieben. Am Ende des Arbeitszeugnisses steht dann ein Absatz mit Angaben zur Kündigungsinitiative und der Schlussformulierung, gefolgt vom Ausstellungsort und -datum sowie der/n Unterschrift/en.

Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
In der Reihenfolge wird zuerst das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und gleichgeordneten Kollegen beschreiben. Wird diese Reihenfolge umgekehrt, liegt die Interpretation nahe, das Verhalten gegenüber den Kollegen könnte besser gewesen sein als zu den Vorgesetzten. Hierbei sollte das gesamte Arbeitsverhältnis betrachtet werden. Weit zurückliegende Einzelvorkommnisse dürfen auf keinen Fall in die Bewertung einfließen, ebenso wenig Unstimmigkeiten während der Kündigungszeit.

Bei Führungskräften mit Personalverantwortung wird auch ihr Verhalten gegenüber ihren Mitarbeitern beurteilt. Hier besteht ein enger Bezug zum Führungsverhalten und zur Führungsleistung, denn wer in seinem Team gute Grundlagen für die Teamarbeit legte, Vertrauen schaffte, Unterstützer und Förderer seiner Mitarbeiter war, also Empathie und soziale Fähigkeiten besitzt, dem kann an dieser Stelle kaum etwas Negatives als Verhaltensaussage mit auf den Weg gegeben werden. Anderenfalls würde ein Widerspruch bestehen.

Verhalten gegenüber Dritten
Wer mit Kunden, Lieferanten, Gästen, Geschäftspartnern etc. zu tun hatte, dessen Verhalten sollte diesen gegenüber gewürdigt werden. Auch hier ist auf Branchenüblichkeit zu achten, beispielsweise im Hotel- und Gastronomiegewerbe, in der Medizin oder bei Banken und Versicherungen.

Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in anderen Ländern oder kooperiert es mit globalen Geschäftspartnern, sind bestimmte Aussagen wie zur Zusammenarbeit, Verhandlungsstärke, Gesprächsverhalten oder Kundenzufriedenheit usw. zu machen. Diese werden branchenüblich ebenfalls erwartet. Würden derartige Eigenschaften weggelassen, könnte dies als ein eindeutiges Zeichen für die Unzufriedenheit des das Zeugnis ausstellenden Arbeitgebers gewertet werden.

Schlussabsatz
Hier dürfen nur auf Wunsch des Arbeitnehmers Angaben über die Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgenommen werden, zum Beispiel die Eigenkündigung oder betriebsbedingte Kündigung. Es ist gesetzlich nicht gestattet, Entlassungsgründe (personen-/verhaltensbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag) zu nennen. Dafür empfiehlt sich die simple Aussage "Das Arbeitsverhältnis endet am …".

Sollte das Arbeitsverhältnis mit einem (einvernehmlichen) Vergleich enden, kann auch auf Wunsch des Arbeitnehmers "in beiderseitigem (besten) Einvernehmen" formuliert werden. Auf betriebsbedingte Kündigungen (strukturelle Veränderungen, Umsatzrückgang, Fusionen etc.) kann auf Wunsch des Arbeitnehmers durchaus hingewiesen werden.

Dank, Bedauern und Zukunftswünsche müssen das Zeugnis nicht abschließen, sind aber üblich. Allerdings ist auch hier darauf zu achten, in welchem Tenor das Arbeitszeugnis formuliert wird. Bei einem sehr guten bis guten Mitarbeiter sind diese Formulierungen üblich und werden erwartet. Andernfalls würde die Gesamtaussage des Arbeitszeugnisses herabgesetzt. Wenn aber das Bedauern nicht ausgesprochen wird, ist das kein Beinbruch. Es passt besser und glaubwürdiger zu sehr langen (zum Beispiel wenn jemand mehr als 10 Jahre im Unternehmen war) als zu kurzen Arbeitsverhältnissen.

Dank, Bedauern und Zukunftswünsche gehören lt. § 630 BGB nicht zum erforderlichen Zeugnisinhalt (LAG Berlin 1998, ArbG Bremen 1992), werden aber der Wohlwollenspflicht des Arbeitgebers zugeordnet (LAG Köln 1990, LAG Hessen 1999). Um Nachteile für den Arbeitnehmer zu vermeiden, empfiehlt sich die Aufnahme dieser Komponenten.

Weil heute Arbeitszeugnissen häufig nur noch eine geringe Aussagekraft unterstellt wird, ist es umso wichtiger, differenziert, in klaren und aussagekräftigen Sätzen zu formulieren. Das alte Schulnotensystem und der unsägliche Zeugniscode haben längst ausgedient. Es ist an der Zeit, die Gestaltung von Arbeitszeugnissen der heutigen modernen Zeit anzupassen.

Der Zeugnisaussteller präsentiert sich als moderner Arbeitgeber und der Zeugnisempfänger muss sich nicht mehr durch verdeckte Beurteilungen verunsichert fühlen. Was wirklich zählt, ist die Darstellung der Stärken und Fähigkeiten des Arbeitnehmers zum Nutzen des Unternehmens, die durch seine erbrachten Leistungen dokumentiert sind.