Manche Bewerber werden vorübergehend aus unterschiedlichen Gründen für Zeitarbeitsfirmen tätig.
Sei es, dass sie damit ihren Arbeitswillen dokumentieren bzw. die Zeiträume der Beschäftigungslosigkeit so kurz wie möglich im Lebenslauf halten wollen oder weil sie nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oder abgeschlossenem Studium einen Einstieg ins Berufsleben finden möchten, zumal der Weg heutzutage leider nicht immer über Festeinstellungen bei Unternehmen führt. Es gibt jedoch einiges zu beachten, wenn Sie für eine Zeitarbeitsfirma tätig werden möchten.
Informieren Sie sich am besten schon vor einer Bewerbung über das Unternehmen
Wie bei einer Festanstellung auch, ist es ratsam, sich bereits vor einer Bewerbung über das jeweilige Zeitarbeitsunternehmen zu informieren. Dies können Sie beispielsweise bei Freunden, Bekannten, eventuell früheren Kollegen oder auch im Internet, wo vielfach auch Zeitarbeitsfirmen bewertet werden.
Wenn sich negative Aussagen mit ein und demselben Inhalt häufen, sollten Sie von einer Bewerbung Abstand nehmen.
Beispielsweise könnte dies sein:
- unterdurchschnittliche Bezahlung
- man geht gar nicht auf Ihre persönlichen Wünsche ein
- die Firma möchte lediglich maximale Daten von Ihnen erhalten (z. B. durch Angabe von Namen und Daten früherer Chefs und Kollegen)
In diesen Fällen ist nicht unbedingt von der Seriosität des Unternehmens auszugehen, sondern eher davon, dass der Personaldienstleister ausschließlich seinen eigenen Profit im Kopf hat.
Wie Zeitarbeitsstationen im Lebenslauf von manchen Arbeitgebern bewertet werden
Wie bereits erwähnt, ziehen manche Arbeitsuchende ein Zeitarbeitsverhältnis langen Phasen der Arbeitslosigkeit vor. Wenn Sie jedoch mehrere Zeitarbeitsverhältnisse in Ihrem Lebenslauf stehen haben, die nicht länger als ein Jahr bei ein und demselben Entleiher angedauert haben, legen manche potentielle Arbeitgeber Ihnen dies unter Umständen als Jobhopping aus. Dies kann auch dann passieren, wenn ständige Stellenwechsel überhaupt nicht Ihrer Persönlichkeit entsprechen und lediglich äußere Umstände dafür verantwortlich sind. Beispielsweise könnte dies sein:
- keine Einhaltung der Übernahmeoption
- Schwierigkeiten im Entleihbetrieb
- begrenzter Einsatz
- die Zeitarbeitsfirma hat keinen Folgeauftrag für Sie
- usw.
Leider werden durch mehrere Zeitarbeitsverhältnisse, die nur bis zu zwölf Monate gedauert haben, auch zuverlässige und gute Kandidaten von manchen Firmen als Jobhopper disqualifiziert. Allerdings sagt es schon eine Menge über das Unternehmen aus, wenn es Ihnen noch nicht einmal die Chance gibt, diese Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären, um so eventuelle Vorurteile zu entkräften zu können.
Die Frage nach der Bezahlung
Auch hier haben (ehemalige) Leiharbeiter unterschiedliche Erfahrungen gemacht – einige Zeitarbeitsfirmen sind leider schon bekannt dafür, dass sie sogar versuchen, gut qualifizierte Fachkräfte unter dem mittlerweile geltenden Mindestlohn von 9,19 EUR/Std. zu vergüten, während andere das Prinzip des Equal Pay umsetzen bzw. zumindest annähernd anstreben. Equal pay bedeutet, dass der Entleiher seine Zeitarbeitskräfte genauso gut entlohnt, wie die Festangestellten.
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