Work-Life-Balance: Definition und Maßnahmen

Der viel zitierte Begriff "Work-Life-Balance" bedeutet dem Wortsinn nach ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Beruf und (Privat-) Leben. Er unterstellt, dass beide Sphären ein Gewicht haben, das im Idealfall als identisch empfunden werden soll. In Arbeitgeberbewertungen tritt die Anforderung "Work-Life-Balance" immer mehr in den Vordergrund und wird besonders von jungen Arbeitnehmern (nicht nur Generation Y) als einer der wichtigsten Kriterien der Arbeitgeberattraktivität gesehen.

Dabei kann ein Unternehmen nicht Work-Life-Balance wie ein neues Werkzeug einsetzen, sondern sie ergibt sich im Eindruck der Mitarbeiter aus der Anwendung verschiedener personeller Instrumente. Diese werden in ihrer Wichtigkeit und Attraktivität von den einzelnen Mitarbeitern unterschiedlich wahrgenommen, je nach Lebenssituation und Prioritäten.

Diese Instrumente fördern eine Work-Life-Balance:

Flexible Arbeitszeitregelungen

Der Klassiker, wenn es um mitarbeiterorientierte Beschäftigungsbedingungen geht, ermöglicht es bei professioneller Ausgestaltung die Arbeitszeit von Mitarbeitern so zu steuern, dass es den betrieblichen Belangen ebenso dient wie der Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten. Dabei gilt es, eine Überregulierung ebenso zu vermeiden, wie einen Verzicht auf jegliche Steuerungsmöglichkeiten. Wichtig ist auch, dass die gemäß den getroffenen Regelungen tatsächlich gelebt werden können und insbesondere die direkten Führungskräfte ihren Mitarbeitern die notwendigen Freiräume gewähren.

Teilzeitmodelle

Viele Arbeitsplätze können bei entsprechender organisatorischer Vorbereitung auch in Teilzeit besetzt werden. Der Gesetzgeber hat sogar Arbeitnehmern ein Recht auf Teilzeit eingeräumt. Mit reduzierter Arbeitszeit gelingt es leichter, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, so dass mit zunehmendem Streben nach einer Work-Life-Balance die Nachfrage nach Teilzeitmodellen steigt. Als Unternehmen muss man jedoch nicht jeden Wunsch erfüllen, denn die Lage der Arbeitszeit bestimmt sich nach wie vor nach den betrieblichen Belangen und kann vom Arbeitnehmer nicht bestimmt werden. Arbeitnehmer, die ihren Anspruch auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis beanspruchen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine Rückkehr auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis nicht besteht.

Arbeit zu Hause – Telearbeit

Technische Entwicklungen machen es möglich, dass inzwischen eine Vielzahl von Tätigkeiten ortsunabhängig, also auch außerhalb des Unternehmens durchgeführt werden können. Die Kosten für die notwendige Ausstattung sinken stetig und die Vorteile für den Arbeitgeber liegen auf der Hand. Bei konsequentem Angebot von Telearbeitsmöglichkeiten entsteht eine Reduzierung des Flächenbedarfs und der damit verbundenen Kosten. Mitarbeiter ersparen sich teilweise lange Fahrzeiten und reduzieren damit ebenfalls ihre Kosten.

Die gewonnene Zeit kommt der Familie zugute und Mitarbeiter sind aufgrund der nicht vorhandenen Fahrzeiten schnell und flexibel einsetzbar, in Absprache auch spontan und stundenweise. Betriebliche Regelungen zu Datenschutz, Arbeitszeit und ähnliches sind ebenso zu beachten wie gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz.

Soziale Einrichtungen

Betriebskindergärten oder Kooperationen mit Organisationen, die sich um die Vermittlung von Betreuungsplätzen kümmern, ermöglichen ebenfalls den Mitarbeitern, Privates und Berufliches miteinander zu vereinbaren. Zunehmend geht es bei Betreuung im Übrigen nicht mehr nur um Kinder, sondern auch um die Elterngeneration.

Mitarbeiter bleibt selbst verantwortlich

Bei allen unterstützenden Angeboten bleibt jeder Mitarbeiter selbst dafür verantwortlich, für seine eigene Work-Life-Balance zu sorgen. Wer seine persönlichen Bedürfnisse ignoriert und nicht aktiv für einen Ausgleich sorgt, dem nützen auch die besten arbeitgeberseitig angebotenen Instrumente nichts. Unterstützen kann der Arbeitgeber diesen Weg zur Selbsterkenntnis allerdings wiederum durch geeignete Angebote zum Beispiel im Umfeld des Gesundheitsschutzes.