Worauf Sie bei geschäftlichen Weihnachtsgrüßen achten sollten

Es gehört zum guten Ton eines jeden Unternehmens seinen treuen Kunden, langjährigen Geschäftspartnern und freien Mitarbeitern geschäftliche Weihnachtsgrüße zu übersenden und sich für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken. Dabei gilt es allerdings einige ungeschriebene Gesetze einzuhalten, um in kein Fettnäpfchen zu treten.

Bei allem technischen Fortschritt und der Bedeutung des Internets: Geschäftliche Weihnachtsgrüße per E-Mail zu versenden, wirkt unprofessionell und lieblos.

Geschäftliche Weihnachtsgrüße nur persönlich oder per Post

Nicht nur, dass den elektronischen Wünschen jede persönliche Note fehlt – sie könnten auch im Spam-Filter Ihres Kunden verloren gehen. Um sicher zu stellen, dass Ihre weihnachtlichen Grüße auch wirklich ankommen, versenden Sie sie ganz klassisch auf dem Postweg. Dabei sollte die Anschrift stets handschriftlich aufgebracht werden.

Verwenden Sie deshalb keine Fensterbriefhüllen und lassen Sie die Schriftstücke nicht durch die Frankiermaschine laufen. Weihnachtliche Sonderbriefmarken beweisen die Mühe, die Sie sich für den Empfänger machen.

Dürfen nicht fehlen: Handschriftliche Ergänzungen

Vorgedruckte Weihnachtskarten sind praktisch und ersparen Ihnen Zeit. Allerdings wirkt es auf den Kunden so, als würden Sie jedem Geschäftspartner die gleichen standardisierten Wünsche zukommen lassen. Vermerken Sie wenigstens die Anrede und einen kurzen, freundlichen Gruß handschriftlich. Auch die unpersönliche Begrüßungsformel „Sehr geehrte Damen und Herren“ ist zu vermeiden. Machen Sie sich die Mühe und erwähnen Sie Ihre Geschäftspartner namentlich.

Abhängig davon, wie gut Sie die betreffenden Personen kennen, dürfen geschäftliche Weihnachtsgrüße auch gerne etwas persönlicher sein. Formulierungen wie „Lieber Herr/ Liebe Frau“ sind durchaus angemessen.

Werbung verboten!

Auf einer Weihnachtsgrußkarte haben Reklameslogans und Informationen über das nächste Projekt oder die anstehende Rabattaktion Ihres Unternehmens nichts verloren. Der Empfänger könnte sonst das Gefühl bekommen, es gehe Ihnen nicht um gute Wünsche sondern nur um Gewinnmaximierung. Vermeiden Sie auch in Puncto Kuvert unbedingt den Eindruck, es könnte sich bei dem Schreiben um eine Werbung handeln. Verzichten Sie deshalb besser auf vorgedruckte Briefköpfe und Adressaufkleber.

Die Texte für geschäftliche Weihnachtsgrüße sind zumeist recht kurz. In Briefform wirken sie deshalb mitunter mickrig. Greifen Sie deshalb lieber zu Post- oder Klappkarten.

Rechtzeitige geschäftliche Weihnachtsgrüße zeugen von Zuverlässigkeit

Werfen Sie die Weihnachtspost keinesfalls zu spät ein! Viele Unternehmen stellen den Betrieb über den Jahreswechsel ein und sind manchmal schon einige Tage vor Heiligabend nicht mehr erreichbar. Bestenfalls schicken Sie die Weihnachts- und Neujahrswünsche 7 bis 14 Tage vor dem 24. Dezember ab. So kommen Sie unter keinen Umständen in die unangenehme Situation, dass Ihre Zeilen erst im Neuen Jahr gelesen werden. Verspätungen könnten Ihnen übel genommen werden und Sie gerade bei Neukunden als nicht vertrauenswürdigen Geschäftspartner erscheinen lassen.

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