Ausreichend große Arbeitsflächen
Für die minimale Größe von Arbeitsräumen gibt es klare Vorgaben. Sie befinden sich in den seit 2013 gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt wurden. Bei den Regeln handelt es sich um Konkretisierungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2004.
Enthalten sind darin Vorgaben für folgende Flächen:
- Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz
- Flächen für Verkehrswege
- Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen
- Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen
- Flächen für Sicherheitsabstände
Für den einzelnen Mitarbeiter sind zunächst die unter ASR A1.2 5.1.2. vorgeschriebenen Arbeitsflächen von Bedeutung. Hier steht: „Die Bewegungsfläche muss mindestens 1,50 m² betragen. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, muss den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine mindestens 1,50 m² große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen“. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorgaben. Sind zum Beispiel mehrere Arbeitsplätze direkt nebeneinander angeordnet, muss die Breite der Bewegungsfläche nach ASR A1.2 5.1.4. an jedem Arbeitsplatz mindestens 1,20 m betragen.
Einen detaillierten Überblick über alle weiteren Bewegungsflächen, Verkehrswege, Sicherheitsabstände und Funktionsflächen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten der Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Die Beleuchtung wirkt sich auf die Produktivität aus
Der zweite wichtige Faktor bei der Einrichtung eines Büros ist die Beleuchtung. Sie erfüllt im Wesentlichen drei Aufgaben:
- Erleichterung der Informationsaufnahme
- Erhaltung des Wohlbefindens
- Förderung der Konzentration
Am besten gelingt dies mit einer gesunden Mischung aus Tageslicht, indirekter und direkter Beleuchtung sowie einer individuellen Arbeitsplatzbeleuchtung. Die Leuchten sollten dabei so angeordnet werden, dass sich möglichst wenige Schatten bilden und die Kontraste weich und fließend ausfallen.
Weiterhin sollte die direkte Arbeitsplatzbeleuchtung der Aufgabe entsprechen. Bei diffizilen handwerklichen Arbeiten kommt ein sehr helles Licht mit optimiertem Einfallswinkel zum Einsatz. Bei der Deckenbeleuchtung auf der anderen Seite kommt es auf eine ausgewogene Mischung aus direktem und indirektem Licht an. Hier verwendet man zum Beispiel professionelle Deckenleuchten mit Spiegelraster. Das Licht hat dabei idealerweise eine Farbtemperatur von mehr als 5.000 Kelvin. So wirkt es anregend und konzentrationsfördernd.
Darüber hinaus sollten bei der Zusammenstellung der Beleuchtung noch weitere Dinge wie der Farbwiedergabeindex und die Beleuchtungsstärke berücksichtigt werden. Vorgaben dazu finden Sie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten unter ASR A3.4.
Tipp: Entscheiden Sie sich für Büromöbel mit blendfreien Oberflächen. Verzichten Sie außerdem auf dunkle Schreibtische. Das Auge muss sich sonst immer wieder zwischen dem hellen Bildschirm und dem dunklen Untergrund anpassend. Ermüdung ist die Folge.
Robuste Materialien für den Büroboden
Da in Büros viele Menschen unterwegs sind, ist die Einrichtung permanentem Verschleiß unterworfen. Entsprechend robust müssen vor allem Oberflächen sein. Bei der Auswahl von Schreibtischen sind widerstandsfähige Materialien wie Melaminharz und Echtholz zu empfehlen.
Dasselbe gilt für Böden. Hier ist nicht nur der Abrieb durch Schuhe, sondern auch der Verschleiß durch Bürostühle zu berücksichtigen. Eine Überlegung wert sind deshalb zum Beispiel strapazierfähige PVC-Beläge wie Mipolam Troplan. Sie genügen auch den Anforderungen, die die Technischen Regeln für Arbeitsstätten unter ASR A1.5/1,2 in puncto Rutschfestigkeit vorgeben.
Bürostühle sollten ergonomisch sein
Ständiges Sitzen und Bewegungsmangel belasten erwiesenermaßen die Gesundheit. Deshalb benötigen gerade Büroangestellte einen ergonomischen und flexiblen Stuhl. Er passt sich an die körperlichen Gegebenheiten an, animiert zur Bewegung und ermöglicht schmerzfreies und gesundheitskonformes Sitzen. Folgende Eigenschaften sind besonders wichtig:
- Höhenverstellbarkeit
- Flexible Rückenlehne (idealerweise mit Widerstandsstärkenverstellung)
- Verstellbare Armlehnen
Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Stuhl optimal eingestellt ist. Der Widerstand der flexiblen Lehne sollte so gewählt werden, dass man ihn leicht spürt, wenn man sich zurücklehnt. Die Armlehnen sollten eine Verlängerung der Tischplatte sein und die Arme sollten in einem 90°-Winkel darauf zum Liegen kommen. Die Stuhlhöhe sollte so gewählt werden, dass Ober- und Unterschenkel ebenfalls einen 90°-Winkel bilden.
Tipp: Wenn Sie noch weiterführende Informationen zum Thema Bürostuhl suchen, werfen Sie mal einen Blick in diesen Experto-Artikel.
Ergänzend zu einem ergonomischen Stuhl empfiehlt sich ein höhenverstellbarer Schreibtisch. Er kann so eingestellt werden, dass die Arme in einem 90°-Winkel darauf ruhen. Besonders praktisch sind elektrische Ausführungen. Damit lässt sich der Schreibtisch so weit ausfahren, dass man auch daran stehen kann.
Hinweis: Die Angaben in ASR 25/1 sind bisher nicht vom Ausschuss für Arbeitsstätten überarbeitet worden. Sie sind mit Jahresbeginn 2013 ungültig. Dennoch können sie weiterhin als Orientierungshilfe genutzt werden.
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