Wohnriester: Was steckt dahinter?

Das Stichwort "Wohnriester" begegnet einem aktuell in allen Medien. Was steckt dahinter? Was ist damit gemeint? Für wen lohnt sich das? Diese und andere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

Wohnriester – die neue Eigenheimrente
Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge werden gleichzeitig förderfähig. Damit hat der Gesetzgeber ein millionenfach bewährtes Instrument zur Bildung von Eigenkapital und zur sicheren zinsgünstigen Finanzierung in die Förderung der Altersvorsorge integriert. Die neue Eigenheimrente wird umgangssprachlich auch "Wohnriester" bezeichnet.

Ab wann gilt das Wohnriester-Gesetz?
Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Wofür kann ich Wohnriester einsetzen?
Wer sich für einen Wohnriester-Bausparvertrag entscheidet, kann das gesamte angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie oder den Erwerb von weiteren Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Außerdem können die staatlichen Zulagen für die Tilgung von Wohnbaudarlehen verwendet werden.

Voraussetzung ist immer, dass sich die Immobilie im Inland befindet und nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde und selbst genutzt wird.

Wie werden bei Wohnriester die Tilgungsleistungen gefördert?
Die sogenannte Tilgungsförderung sieht vor, dass Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie andere Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass

  • eine Förderberechtigung besteht und
  • das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.

Die Tilgungsleistungen für zertifizierte Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden in diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
Begünstigt werden auch Bausparverträge.

Der Anleger kann somit – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – steuerlich begünstigt ansparen und dann auch die Tilgung gefördert bekommen. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette, aus welcher der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen kann.

Kann ich mit Wohnriester auch mein Haus modernisieren?
Nein, Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen werden nicht gefördert.

Was passiert, wenn ich bereits einen Riester-Vertrag habe und auf eine Eigenheimrente umsteigen möchte?
Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrags aus dem bisherigen Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. Der Sparer kann also in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 Prozent nutzen.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Riester-Sparer, die in 2008 oder 2009 Geld aus einem solchen Vertrag entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 Euro entnehmen.

Wird zur Finanzierung eingesetztes Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt?
Ja, das auf einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital wird von der  Bausparkasse als Eigenkapital anerkannt. Ein großer Vorteil für Bauherren und Käufer, denn in der Regel gilt: Je mehr eigene Mittel vorhanden sind, desto niedriger fällt die monatliche Belastung für das Darlehen aus. Die Eigenheimrente ist ein Baustein meiner Immobilienfinanzierung.

Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?
Wer seine Immobilie wieder verkauft, muss die Fördersumme wieder in einen Riester-Vertrag überführen oder innerhalb von vier Jahren in ein neues Objekt investieren. Dann darf er die staatlichen Zulagen behalten. Wer seine Immobilie verkauft und nicht innerhalb von vier Jahren ein neues Objekt erwirbt und selbst bewohnt, muss die bereits gewährten Fördergelder zurückzahlen.

Muss ich die Eigenheimrente versteuern?
Wie bei allen Riester-Produkten gilt auch für die Wohn-Riester-Förderung, dass die Beitragszahlungen und Förderung in der Sparphase steuerfrei sind. Mit Beginn der Rentenauszahlung werden für die geförderten Spar- und Tilgungssummen Steuern nachgelagert fällig. Meist ist dies jedoch günstig, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem Steuersatz zur Zeit der aktiven Berufstätigkeit liegt.

Wie funktioniert das bei der Immobilie?
Bei der Eigenheimrente fließt keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und der gegebenenfalls aus dem Guthaben eines Riester-Vertrages entnommene Betrag werden auf dem "Wohnförderkonto" erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 2 Prozent jährlich verzinst. Auf diese Summe zahlt der Förderberechtigte danach Steuern.

Dabei kann der Sparer zwischen zwei Varianten wählen. Entweder er zahlt die Steuern zum jeweils individuellen Steuersatz auf einen Schlag und erhält darauf einen Sofortrabatt von 30 Prozent oder er zahlt die Steuern in Raten bis maximal zu seinem 85. Lebensjahr. Ob im zweiten Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen sein wird, hängt dann jeweils von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.

Sobald der Bausparer sein Bausparguthaben bzw. -darlehen in Anspruch nimmt, werden die geförderten Tilgungsbeiträge und die Entnahme (Bausparguthaben) im Wohnförderkonto erfasst. Während das Bauspardarlehen getilgt wird, profitiert der Bausparer weiter von der Förderung. Die jährlichen Zulagen und geförderten Tilgungsbeiträge werden Jahr für Jahr auf dem Wohnförderkonto verbucht und jährlich mit zwei Prozent verzinst.

Bei Renteneintritt muss der Eigentümer den im Wohnförderkonto aufgelaufenen Betrag dann nach und nach versteuern. Im Gegenzug profitieren Eigentümer von der Mietersparnis. Der große Vorteil: Sie unterliegt keiner Versteuerung und bedeutet für den Ruheständler praktisch eine "Netto-Zusatzrente".

Kann mit Wohnriester nur eine selbstgenutzte Immobilie gefördert werden?
Grundvoraussetzung für die Gewährung der Wohn-Riester-Förderung ist, dass die Immobilie vom Erwerber selbst bewohnt wird. Eine Vermietung des Wohnraums ist nicht möglich. Damit bleiben Mehrfamilienhäuser und vermietbare Eigentumswohnungen von der Förderung ausgeschlossen. Ferienimmobilien werden ebenfalls nicht gefördert.

Wer kann die Wohnriester-Förderung beantragen?
Zum Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen gehören alle, die

1. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen:

  • Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
  • Auszubildende
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. Handwerker)
  • Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

2. Landwirte
3. Beamte, Richter, Berufssoldaten
4. Bezieher von Arbeitslosengeld I und II

Zusätzlich können Ehepartner vom förderberechtigten Personen, die nicht selbst förderberechtigt sind zum förderberechtigten Personenkreis gehören.

Wer erhält keine Wohnriester-Zulagen?

  • freiwillig Rentenversicherte
  • geringfügig entlohnt Beschäftigte (400-Euro-Job), die nicht auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und in einigen Ländern auch (Bau-)Ingenieure
  • Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen

Wie viel Förderung kann man mit Wohnriester erhalten?

Ab dem Jahr 2008 kann man folgende Zulagen erhalten:

  • Grundzulage: jährlich bis zu 154 EUR
  • Kinderzulage: jährlich bis zu 185 EUR
    für ab 2008 geborene Kinder – jährlich bis zu 300 EUR

Der Zulagenanspruch ist einkommensunabhängig. Bonus für junge Einsteiger Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine Extra-Zulage von 200 Euro, die automatisch bei Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt wird. Es erfolgt jedoch eine Kürzung, wenn nicht der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird. Eine Nachholmöglichkeit des gekürzten Bonus in späteren Beitragsjahren gibt es nicht.

Wann muss ich Wohnriester-Förderung zurückzahlen?
Wer seine Immobilie wieder verkauft, muss die Fördersumme in einen Riester-Vertrag überführen oder innerhalb von vier Jahren in ein neues Objekt investieren. Dann darf er die staatlichen Zulagen behalten. Wer seine Immobilie verkauft und nicht innerhalb von vier Jahren ein neues Objekt erwirbt und selbst bewohnt, muss die bereits gewährten Fördergelder zurückzahlen.