Wohngeld für Rentner beantragen

Nach dem Gesetz haben auch Rentner Recht auf Wohngeld. Wer also über wenig Rente verfügt, kann Wohngeld beziehen. Da heutzutage die Rente kaum steigt und umgekehrt die Miete sich erhöht, haben mehr und mehr Rentner Anspruch auf Wohngeld. Wie und wo stelle ich den Antrag auf Wohngeld? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Das erklärt Ihnen experto.de.

In § 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) ist der Zweck des Wohngelds erklärt: Das Wohngeld muss das angemessene und familiengerechte Wohnen wirtschaftlich sichern. "Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet". Hinsichtlich dieses Paragraphen können die Rentner auch Wohngeld beziehen, in der Form Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.

Die Rentner stellen zurzeit die größte Gruppe von Wohngeldbeziehern! Die Bundesregierung berichtet, dass 45 Prozent der Haushalte, die Wohngeld erhalten, Rentnerhaushalte sind. Wohngeld kann also heute bereits als klassische Leistung für Rentner angesehen werden.

Das Wohngeld wird normalerweise für bestimmte Zeit bewilligt und Sie können das dann immer wieder erneut beantragen (Unbegrenztheit). Darüber hinaus wird das Wohngeld ohne Gegenleistung bezogen, und einmal rechtmäßig erhaltenes Wohngeld ist nicht zurückzuzahlen, "auch wenn der ehemals berechtigte Rentner mittlerweile ein Einkommen erreicht hat, bei dem er kein Wohngeld mehr bezieht".

Höhe des Wohngelds
Die Höhe des Wohngelds hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§ 5 WoGG), dem Gesamteinkommen (§ 13 WoGG) und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§ 9 WoGG) ab. Was die Miete angeht, da sind Heizungskosten nicht zu berücksichtigen, da nach dem Haushaltsbegleitgesetz die Heizkostenpauschale mit Wirkung ab dem 01.01.2011 entfällt.

Hier können Sie Ihr Wohngeld online grob errechnen.

Die zwei wichtigsten Voraussetzungen fürs Wohngeld

  • Sie müssen als Wohngeldbezieher die Miete und die Belastungen für den Wohnraum selbst tragen, auch bei Heimbewohnen (Lastenzuschuss)
  • Sie verfügen über ein geringes Einkommen. Bei der Bedürftigkeit eines Rentners ist es auf bestimmte Kriterien abzustellen. Der Gesetzgeber bestimmt daher verschiedene Grenzwerte. Diese nehmen ihren Bezug nicht auf das tatsächliche Einkommen, sondern berücksichtigen den Abzug aller absetzbaren Kosten und Pauschalbeträge bei der Wohngeld-Berechnung. Für einen alleinstehenden Rentner liegt die Höchstgrenze bei einem absoluten Monatseinkommen von etwa 900 Euro. 

Das Wohngeld muss bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt werden.

experto empfiehlt: Scheuen Sie sich nicht, einen Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss zu stellen, denn es ist finanzielle Hilfe vom Staat an Sie! Wie Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund sagt: "Im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen". Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.