Wohngebäudeversicherung: Eigentümer muss Schadenszeitpunkt beweisen

Ihre Wohngebäudeversicherung können Sie grundsätzlich zum Ende eines Jahres mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Diese Möglichkeit wird auch von vielen Eigentümergemeinschaften genutzt, um in einen günstigeren Tarif umsteigen zu können. Doch Vorsicht, der Wechsel der Wohngebäudeversicherung kann Sie teuer zu stehen kommen.

In dem vor dem Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall ging es um einen Leitungswasserschaden, den der Eigentümer eines Einfamilienhauses von seiner Wohngebäudeversicherung ersetzt verlangte (OLG Celle, Urteil v. 10.5.12, Az. 8 U 213/11). Bis Juni 2003 war das Haus bei der Versicherung A versichert, im Juli 2003 erfolgte der Wechsel zur Versicherung B.

Im Juli 2004 stellte der Eigentümer Durchfeuchtungen in der Küche
fest. Deren Ursache war ein Loch an der Kaltwasseranschlussleitung des
Geschirrspülers. Allerdings ließ sich der Zeitpunkt, zu dem zu dem Loch
gekommen war, nicht mehr ermitteln.

Versicherungswechsel bei bestehendem Schaden?

Insbesondere war unklar, ob es vor oder nach dem Versicherungswechsel
entstanden war. Der Eigentümer verlangt von der neuen Versicherung B
den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von knapp 30.000 €.

Nach dem OLG Celle musste die Versicherung den Schaden nicht begleichen. Denn der Eigentümer konnte nicht nachweisen, dass das Leck erst nach dem Versicherungswechsel entstanden war.

Zwar spricht der Umstand, dass der Eigentümer den Wasserschaden erst etwas mehr als ein Jahr nach Beginn des Versicherungsverhältnisses mit Versicherung B bemerkt hatte, durchaus dafür, dass das Leck nicht schon vor dem 01.07.03 vorhanden war.

Diese bloße Wahrscheinlichkeit reicht aber nicht aus. Die verbleibende Unklarheit darüber, wann der Schaden entstanden ist, geht zulasten des Eigentümers.

Vor dem Wechsel des Wohngebäudes

Also: Bevor Sie Ihre Wohngebäude wechseln, untersuchen Sie Haus inklusive sämtlicher Wohnungen und Nebenräume auf Schäden. Untersuchen Sie insbesondere mit Hilfe eines Feuchtigkeitsmessgerätes, ob es feuchte Wände gibt. Teilen Sie der neuen Versicherung das Ergebnis Ihrer Untersuchung mit. So können Sie nachweisen, dass das Haus zum Zeitpunkt des Versicherungswechsels schadensfrei war.