Wohn-Riester ist Teil der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge
Wie bei allen Varianten dieser Förderung gilt auch bei Wohn-Riester, dass es zur nachgelagerten Besteuerung kommt.
Während der Einzahlungsphase können die geleisteten Zahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Bei einer Riester-Rente sind die Zahlungen, die man im Alter erhält, mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Um Wohn-Riester den klassischen Riester-Produkten gleichzustellen, sind hier im Alter ebenfalls Steuerzahlungen zu leisten. Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten:
- Die Steuern können zu Beginn der Auszahlungsphase in einer Summe gezahlt werden. Dann sind 70 Prozent des im Wohnförderkonto geführten Betrages mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei dieser Variante von Wohn-Riester muss sichergestellt sein, dass der Sparer die nächsten 20 Jahre die Immobilie selbst nutzt, denn ansonsten sind auch die übrigen 30 Prozent zu versteuern.
- Ferner besteht bei Wohn-Riester die Möglichkeit, bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres die Steuern zu zahlen. Dann wird der im Wohnförderkonto erfasste Betrag auf den Zeitraum zwischen dem Beginn der Auszahlungsphase und dem Erreichen des 85. Lebensjahres verteilt.
Wohn-Riester: Was passiert beim Verkauf der Immobilie?
Wird eine geförderte Immobilie verkauft oder nicht mehr dauerhaft selbst genutzt, verliert der Darlehensvertrag seine Förderfähigkeit. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf Zulagen und auch der Sonderausgabenabzug entfällt. Darüber hinaus müssen die geförderten Beträge nachversteuert werden.
Diese nachteiligen Folgen von Wohn-Riester treten in ganz bestimmten Fällen nicht ein, nämlich dann, wenn der Sparer innerhalb von vier Jahren eine neue förderfähige Immobilie erwirbt oder ein lebenslanges Wohnrecht in einem Senioren- oder Pflegeheim erwirbt. Ferner besteht noch die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres Einzahlungen auf einen anderen Riester-Vertrag zu leisten.
Es gibt ferner bestimmte Erleichterungen, wenn der Sparer aus beruflichen Gründen umziehen muss und die Wohnung vorübergehend nicht selbst nutzen kann.
Was passiert mit Wohn-Riester wenn der Sparer stirbt?
Wenn der förderberechtigte Sparer stirbt, wird das Wohnförderkonto von Wohn-Riester aufgelöst. Der bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht versteuerte Betrag ist der sogenannte Auflösungsbetrag, der ebenfalls nachgelagert besteuert wird.
Grund für die nachgelagerte Besteuerung ist, dass das Ziel des Aufbaus einer Altersvorsorge des Förderberechtigten von Wohn-Riester nicht mehr erreicht werden kann.
Ähnlich wie bei der klassischen Riester-Rente gibt es für Ehepartner eine Ausnahme. Sofern der hinterbliebene Ehegatte innerhalb eines Jahres Eigentümer der Wohnung beziehungsweise des Hauses wird, kann das Wohnförderkonto auf diesen übertragen und eine sofortige Auflösung vermieden werden.