Woher stammt das Sozialversicherungssystem?

Am Ende des Monats, wenn man seinen wohlverdienten Lohn erhält ärgert man sich immer wieder über die vielen Abzüge. Woher aber stammt eigentlich das Sozialversicherungssystem und welche Vorteile bringt es überhaupt? Lesen Sie hier mehr dazu.

Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands eine herausragende Rolle spielt. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit.

Die Sozialversicherung garantiert einen stabilen Lebensstandard jedes Einzelnen. Das deutsche Sozialsystem hat sich im Wandel der Zeit den aktuellen Bedingungen erfolgreich angepasst – auch im Hinblick auf die Europäische Union.

Die Deutsche Sozialversicherung als Kernelement unseres Sozialsystems basiert auf Prinzipien, die dem allgemeinen Bedürfnis nach sozialer Sicherheit die notwendigen Rahmenbedingungen stellen. Eines der wichtigsten Prinzipien ist das Solidaritätsprinzip: die zu versichernden Risiken werden dabei grundsätzlich gemeinsam von allen Versicherten getragen. Das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland basiert im Wesentlichen auf zwei Grundprinzipien:

Das Subsidiaritätsprinzip der Sozialversicherung
Bedeutet, dass jeder Einzelne, der in Not gerät zunächst einmal selbst versuchen soll, sich zu helfen und seine Notlage zu beenden. Wenn dies nicht gelingt, dann erst kommt das Prinzip der Solidarität zum tragen.

Das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung
Es funktioniert nach dem Grundsatz "Einer für Alle, Alle für Einen" und bedeutet, dass wenn einer alleine seine Notlage nicht beenden kann, die Gemeinschaft unterstützend eingreift.

Die Wurzeln des Sozialversicherungssystems
Auf genau diesen Prinzipien beruhten bereits im 14. Jahrhundert "Selbsthilfeeinrichtungen" die im Bergbau und im Handwerk entstanden sind. Dort wurde damals der erkrankte bzw. verunglückte Kollege oder dessen Familie während der Zeit der Genesung von seinen Arbeitskollegen unterstützt. Diese Selbsthilfeeinrichtungen werden heute von der Wissenschaft als erste Vorläufer der heutigen Sozialversicherung angesehen.

Das   Zeitalter der Industrialisierung, durch die Erfindung der Dampfmaschine im 19. Jahrhundert hatte zufolge, das Fabriken aus dem Boden gestampft wurden, wo Rohstoffe vorhanden waren was zufolge hatte das günstige Betriebsstandorte benötigt und geschaffen wurden. Der damals herrschende „Wirtschaftsboom“ brachte mit sich, dass aus allen erdenklichen Landesteilen Arbeitskräfte an diese „Wirtschaftstandorte“ strömten um dort Arbeit zu finden wo sie vorhanden war.

Der Nachteil dieses Arbeitskräftestroms war, dass diese Arbeiter ihre Heimatstandorte aufgaben und somit auch ihre soziale Absicherung verloren, da diese in den meisten Fällen durch die Familie (zu dieser Zeit gab es in Deutschland überwiegend Großfamilien) übernommen wurde. Im Laufe der Zeit bemerkte man durch die ansteigende Stadtbevölkerung und die gesellschaftliche Entwurzelung, dass die Verarmung der Bevölkerung stetig zunahm. Der preußische Staat erkannte, noch bevor er als einer der ersten die Sozialversicherung ins Leben rief, die Notwendigkeit einer staatlichen Armenpflege.  

 Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung
Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein. Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:

  • Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten,  
  • Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung, 
  • Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben
  • volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
  • Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung. 

Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein, 1884 die Unfallversicherung und ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. In den folgenden Jahren baute man das Sozialsystem kontinuierlich aus: 1912 gab es eine Sozialversicherung für Angestellte, 1927 trat die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Als jüngster Zweig der deutschen Sozialversicherung wurde die soziale Pflegeversicherung ab 1994 stufenweise eingeführt.

Nach dem zweiten Weltkrieg ist das Netz der sozialen Sicherung in Deutschland nach und nach weiter ausgebaut worden. Dies führte besonders in den 80er und 90er Jahren und vor allem heute im 20. Jahrhundert zu einer wahren Kostenexplosion.   Zur Kostendeckung wurde 1988 das Gesundheits-Reformgesetz und 1992 das Gesundheits-Strukturgesetz erlassen, und in beiden Teilen des V Sozialgesetzbuch manifestiert.