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Wofür Sie eine öffentliche Bürgschaft erhalten können

Die Bürgschaftsbanken (in manchen Bundesländern noch als Bürgschafts- oder auch Kreditgarantiegemeinschaften bezeichnet) unterscheiden anhand der Art der Investitionen über die Art und Höhe der Förderung und deren Bürgschaft.

Wofür Sie eine öffentliche Bürgschaft erhalten können

Die gängigen Unterscheidungen finden Sie in der folgenden Tabelle. Dort sehen Sie auch, welchen Ausgleich der Kreditsumme Sie jeweils mit einer öffentlichen Bürgschaft besichern können. Für diese Vorhaben gibt es eine öffentliche Bürgschaft.

Bürgschaft für Art der Bürgschaft Höhe der Bürgschaft
Investitionskredite Zu den Investitionen zählen alle Investitionen im Anlagevermögen einer Unternehmung. Manchmal wird die Bürgschaft auf die reinen Sachanlagevermögen begrenzt. 50 bis 90 % (meistens 80 %) der Kreditsumme
Umlaufmittel Zu den Umlaufmitteln gehören das Umlaufvermögen, vor allem die Vorräte und Projektbestände, wie auch die Forderungen gegenüber Kunden 50 bis 90 % (meistens 50 %) der Kreditsumme
Leasing-Bürgschaft Hierbei werden Leasingverträge bebürgt. Diese Bürgschaft wird oft direkt an die Leasinggesellschaft vergeben. 50 bis 80 % (meistens 80 %) des Leasingbetrags
Beteiligungsgarantie Eine Beteiligungsgarantie sichert Kapitalinvestoren bei deren Beteiligung an Ihrer GmbH ab. 50 bis 80 % (meist 50 %) der Beteiligungssumme
Mietbürgschaft Die Mietbürgschaft sichert einen Teil der sonst notwendigen Kaution ab. Da viele Vermieter kein Teilrisiko übernehmen wollen, werden diese Mietbürgschaften meist über Banken abgewickelt, die dann eine eigene Bürgschaft für den Vermieter ausstellen. 70 bis 80 % (meist 70 %) der Mietkaution
Versicherungsgarantie Die Bürgschaft für eine Versicherungsgarantie, z.B.  eine Gewährleistungsbürgschaft, wird direkt an die Versicherung vergeben. 80 % der Garantiesumme
Haftungsfreistellung Wenn Kredit und Ausfallbürgschaft im selben Vertrag geregelt sind, wird die Bürgschaft Haftungsfreistellung genannt. Diese ist z.B. bei einigen Förderkrediten der KfW vorgesehen. 40 bis 100 % des Restkreditbetrags (meist 40 bis 50 %)

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