Wofür Sie eine öffentliche Bürgschaft erhalten können
Die gängigen Unterscheidungen finden Sie in der folgenden Tabelle. Dort sehen Sie auch, welchen Ausgleich der Kreditsumme Sie jeweils mit einer öffentlichen Bürgschaft besichern können. Für diese Vorhaben gibt es eine öffentliche Bürgschaft.
Bürgschaft für | Art der Bürgschaft | Höhe der Bürgschaft |
Investitionskredite | Zu den Investitionen zählen alle Investitionen im Anlagevermögen einer Unternehmung. Manchmal wird die Bürgschaft auf die reinen Sachanlagevermögen begrenzt. | 50 bis 90 % (meistens 80 %) der Kreditsumme |
Umlaufmittel | Zu den Umlaufmitteln gehören das Umlaufvermögen, vor allem die Vorräte und Projektbestände, wie auch die Forderungen gegenüber Kunden | 50 bis 90 % (meistens 50 %) der Kreditsumme |
Leasing-Bürgschaft | Hierbei werden Leasingverträge bebürgt. Diese Bürgschaft wird oft direkt an die Leasinggesellschaft vergeben. | 50 bis 80 % (meistens 80 %) des Leasingbetrags |
Beteiligungsgarantie | Eine Beteiligungsgarantie sichert Kapitalinvestoren bei deren Beteiligung an Ihrer GmbH ab. | 50 bis 80 % (meist 50 %) der Beteiligungssumme |
Mietbürgschaft | Die Mietbürgschaft sichert einen Teil der sonst notwendigen Kaution ab. Da viele Vermieter kein Teilrisiko übernehmen wollen, werden diese Mietbürgschaften meist über Banken abgewickelt, die dann eine eigene Bürgschaft für den Vermieter ausstellen. | 70 bis 80 % (meist 70 %) der Mietkaution |
Versicherungsgarantie | Die Bürgschaft für eine Versicherungsgarantie, z.B. eine Gewährleistungsbürgschaft, wird direkt an die Versicherung vergeben. | 80 % der Garantiesumme |
Haftungsfreistellung | Wenn Kredit und Ausfallbürgschaft im selben Vertrag geregelt sind, wird die Bürgschaft Haftungsfreistellung genannt. Diese ist z.B. bei einigen Förderkrediten der KfW vorgesehen. | 40 bis 100 % des Restkreditbetrags (meist 40 bis 50 %) |
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: