WM 2010 und Arbeitsrecht: Radio hören kann erlaubt sein

Die WM 2010 lässt viele spannende Spiele erwarten. Das Arbeitsrecht regelt, inwieweit Mitarbeiter während der Arbeitszeit Spielübertragungen im Radio verfolgen dürfen.

Unter bestimmten Bedingungen ist Radio hören bei der WM 2010 erlaubt
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass während der WM 2010 laut Arbeitsrecht für Spielübertragungen im Radio leichtere Regelungen gelten, als für Übertragungen im Fernsehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Jahr 1986 einige Grundsätze festgelegt, wann die Mitarbeiter Radioübertragungen während der Arbeitszeit verfolgen dürfen. Diese gelten auch für die WM 2010. Laut dem höchsten Gericht für Arbeitsrecht heißt das:

  • Radio hören kann erlaubt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Aufgaben trotzdem konzentriert, zügig und fehlerfrei erledigt und
  • die Radioübertragung weder Kunden noch Kollegen stört.

Radio hören: WM 2010, Arbeitsrecht und Betriebsrat
Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, können Sie mit diesem über eine Betriebsvereinbarung festlegen, wann während der WM 2010 das Verfolgen von Radioübertragungen erlaubt ist. Das Arbeitsrecht wird damit konkretisiert. Wenn Sie das Verfolgen von Radioübertragungen während der WM 2010 verbieten wollen, müssen Sie Ihren Betriebsrat beteiligen. Ansonsten ist dieses Verbot wegen Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 Nummer 1 BetrVG unwirksam.

Spontane und lautstarke Siegesfeiern oder Anforderungen der Mannschaften brauchen Sie nicht zu dulden.