WM 2010 und Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Fernsehen während der Arbeitszeit

Es ist schon erstaunlich, zu welchen Ideen die WM 2010 einige Mitarbeiter bringt. Arbeitsrechtliche Grundsätze werden in Zeiten der Fußball-WM schnell über Bord geworfen. So sehen sich Arbeitgeber immer wieder mit der Forderung konfrontiert, dass Mitarbeiter Spielübertragungen der WM 2010 im Fernsehen während der Arbeitszeit verfolgen wollen.

Dabei übersehen diese Mitarbeiter schnell, dass sie auch während der WM 2010 laut Arbeitsrecht verpflichtet sind, ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen.

WM 2010: Nicht während der Arbeitszeit fernsehen
Als Arbeitgeber brauchen Sie nicht dulden, dass Mitarbeiter während der WM 2010 während der Arbeitszeit fernsehen. Zu den arbeitsrechtlichen Hauptpflichten Ihrer Mitarbeiter gehört es, während der Arbeitszeit die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Dabei sollen die Mitarbeiter Ablenkungen vermeiden. Und natürlich lenkt eine spannende Liveberichterstattung im Fernsehen von der Erfüllung der arbeitsrechtlichen Pflichten ab.

Das brauchen Sie als Arbeitgeber während der WM 2010 genauso wenig zu dulden wie außerhalb. Das Arbeitsrecht ermöglicht es Ihnen sogar, eine Abmahnung auszusprechen, wenn Mitarbeiter trotz Ihres Verbotes während der Arbeitszeit Spiele der WM 2010 im Fernsehen verfolgen.

WM 2010: Während der Arbeitszeit ausstempeln
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ermöglichen wollen, Übertragungen von der WM 2010 während der normalen Arbeitszeiten zu verfolgen, sollten die Mitarbeiter sich wenigstens für diese Zeit ausstempeln. Denn es gibt wirklich keinen Grund dafür, dass Sie als Arbeitgeber diese Zeiten bezahlen. Denn die Gegenleistung bekommen Sie nicht. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie hierauf aber ausdrücklich hinweisen.