Wissenswertes über Sonderurlaub bei Umzug

Jeder Umzug ist stets mit einem erhöhten Aufwand an Zeit und Vorbereitung verbunden. In diesem Zusammenhang ist neben einem genauen Umzugstermin vor Allem auch die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Ist ein Sonderurlaub für Umzug nicht in einem bestimmten Tarifvertrag geregelt, so greift die allgemeine gesetzliche Verordnung über den Sonderurlaub.

Nach § 12 der Sonderurlaubsverordnung ist ein Umzug stets ein Urlaub aus persönlichen Anlässen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass für die Dauer der notwendigen Abwesenheit ein Urlaub stets unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden kann, wenn dringende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen.

Die Betonung liegt hier vor Allem auf dem Wort „dringend“, welches gleichzeitig eine gewisse Flexibilität und Kulanz des Arbeitgebers initiiert. Aus diesem Grund ist es besonders ratsam, das Vorhaben für einen Umzug auch schon im vornherein zeitnah anzukündigen und so eine mögliche Planung für Dienstabläufe pünktlich möglich zu machen.

Der Umzug lässt sich dennoch auch bei ungenauer Voraussage effektiv planen. Es ist ratsam, zum Einen alle vorbereitenden Maßnahmen in den Arbeitsalltag mit zu integrieren und so den eigentlichen Umzug nur noch als reinen Transport von schweren Möbeln zum neuen Wohnort durchzuführen. Dabei können viele kleine Dinge schon im Vornherein geklärt werden, die den eigentlichen Umzug am Tag „X“ optimal vorbereiten und damit auch erleichtern.

In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, mit dem Arbeitgeber eine vertrauensvolle Atmosphäre  aufrecht zu erhalten, um im Falle für den Sonderurlaub bei dem Umzug auch den entsprechenden Raum zur Verfügung zu haben. Dies gelingt am Besten mit Ehrlichkeit, da der Arbeitgeber dann meist eher dazu neigt, Verständnis für die jeweilige Situation zu zeigen und unterstützend den Zeitrahmen für den Umzug zur Verfügung zu stellen.

Wieviel Sonderurlaub für Umzug?

Für einen Umzug wird in der Regel ein bis maximal drei Tage als Sonderurlaub zur Verfügung gestellt. Wer hier nicht auf Nummer sicher gehen kann, die vollen drei Tage zu erhalten, sollte daher seinen Umzug nach Möglichkeit am Wochenende oder auch am Feiertag planen. Auf diese Weise kann der Tag des Sonderurlaubs bei dem Umzug mit dem Feiertag kombiniert werden und macht dabei einen reibungslosen Ablauf eher wahrscheinlich.

Wichtig ist gleichzeitig auch zu beachten, dass der Umzug an einen anderen Ort vor Allem aus dienstlichem Anlass sogar bis zu drei Arbeitstage gewähren lässt. Bei grenzüberschreitenden Umzügen sind ebenfalls bis zu drei Arbeitstage als Sonderurlaub möglich.

Wer den Umzug unabhängig von einer Anfrage beim Vorgesetzten durchführen möchte, hat auch die Möglichkeit, auf kollegialer Ebene untereinander Dienstpläne so einzuteilen, dass ein Umzug ohne Weiteres möglich wird. Dennoch ist hier die Mitteilung an den Vorgesetzten in jedem Fall notwendig, um keine bösen Überraschungen bei etwaigem Verdienstausfall der Vertretung zu erleben.

Hierbei gilt immer, dass das jeweilige Vorhaben auch vom dienstlich Vorgesetzten abgesegnet werden sollte. Dieses Einverständnis kann schriftlich erfolgen oder, abhängig vom Verhältnis zur vorgesetzten Person, auch mündlich erfolgen.

Der Sonderurlaub für den Umzug ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch ein Tag, welcher weiterhin besoldet wird und bedeutet daher auch finanziell gesehen keinen Nachteil.

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