Wie weist man Überstunden korrekt nach?

Überstunden nachzuweisen kann wesentlich komplizierter sein als manch einer gerne zugeben möchte. Es gibt unzählige Apps, Sie können es handschriftlich im Notizbuch machen oder eine aufwendige Excel-Tabelle anfertigen. Aber welche dieser Alternativen sind tatsächlich nützlich, wenn es darum geht, die geleisteten Überstunden nachzuweisen?

Nach dem Arbeitsgesetz werden Überstunden entweder mit 50% Zuschlag oder Zeitausgleich vergütet. Dementsprechend versuchen einige Arbeitgeber diese zu Sparzwecken zu unterschlagen. Als Arbeitnehmer sollte man jedoch acht auf die korrekte Berechnung der Überstunden geben.

Geleistete Überstunden müssen laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) nur dann ausgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer diese belegen kann.

Der Arbeitnehmer muss dazu nachweisen an welchem Tag und zu welchen Tageszeiten er die Überstunden geleistet hat. Zusätzlich muss auch nachgewiesen werden aus welchem Grund die Überstunden geleistet wurden, denn grundsätzlich sind nur die Überstunden abzugelten die vom Arbeitgeber angeordnet wurden.

Das liegt daran, dass der Arbeitnehmer sich durch Überstunden nicht regelmäßig  einen höheren Lohn verschaffen soll.

In einem weiteren Fall des LAG wurde dem Gericht eine vom Arbeitnehmer angelegt Tabelle vorgelegt und abgelehnt, da sie nicht vom Arbeitgeber abgezeichnet wurde.

Überstunden vom Arbeitgeber bestätigen lassen

Damit Sie Ihre Überstunden korrekt nachweisen können ist es im Grunde genommen also egal wie Sie Ihre Daten sammeln. Das Wichtige ist, dass Ihr Arbeitgeber die Überstunden anerkennt und zwar schriftlich. Dafür reicht es wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihre Aufzeichnungen unterschreibt. Am besten sollte dies wöchentlich, oder wann auch immer Sie die Überstunden geleistet haben geschehen. Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert dies zu tun, sollten Sie sofort Ihre Arbeit dokumentieren und dem LAG vorlegen. 

Tipp: Ungültige Überstundenklauseln

Übertrieben formulierte Klauseln zu Überstunden in Verträgen sind ungültig, da Gehalt und Arbeitsleitung in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Sollte Ihr Vertrag zum Beispiel sagen, dass alle möglichen Überstunden in Ihrem Gehalt enthalten sind, so würde die Klausel ungültig werden. Wenn jedoch nur ein Anteil der Überstunden unvergütet bleibt, ist dies okay. Es gibt hier keine einheitliche Abgrenzung. Jedoch gilt, dass der Arbeitnehmer ohne entsprechende Vereinbarung nur in absoluten Notfällen verpflichtet ist, Überstunden zu machen.