Wie Vorgesetzte und Kollegen bei Mobbing helfen können

Immer wieder kommt es in Betrieben zu Mobbing. Wenn Mobbing in Ihrem betrieblichen Umfeld vorkommt, müssen Sie nicht tatenlos zusehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, hilfreich einzugreifen. Im Folgenden erfahren Sie, was einerseits Vorgesetzte und andererseits Kollegen gegen Mobbing unternehmen können.

Als Führungskraft bei Mobbing einschreiten

Im Folgenden erfahren Sie zunächst, was man als Vorgesetzter tun kann, um gegen einen konkreten Mobbingfall vorzugehen.

Wenn Sie von einem konkreten Mobbingfall erfahren, beginnen Sie zunächst mit einer Konfliktanalyse. Dazu führen Sie am besten Gespräche mit den beteiligten Personen. Zunächst Einzelgespräche und später gemeinsame Gespräche, sofern Sie den Eindruck gewonnen haben, dass dies hilfreich sein kann.

Wichtig ist, bei diesen Gesprächen neutral und sachlich zu bleiben. Es ist besser, wenn Sie unparteiisch bleiben und Vorverurteilungen vermeiden. Aber Sie sollten den Beteiligten einen Schlichtungsversuch anbieten. Dabei kann es um folgende Punkte gehen:

  • Was ist das Thema des Streits, worum geht es?
  • Welche Parteien sind beteiligt?
  • Wie ist der Konflikt bisher verlaufen? Welche Mobbinghandlungen sind bereits erfolgt?
  • Welche Machtpositionen und Befugnisse haben die Beteiligten?
  • Welche Beziehungen haben Sie untereinander?
  • Welchen Nutzen haben die Beteiligten aus diesen Beziehungen und welche Nachteile erfahren Sie daraus?
  • Welche Grundeinstellung haben die Betroffenen zum Konflikt?
  • Wird der Konflikt für lösbar gehalten und welche Erwartungen gibt es an eine Lösung?
  • Welche Lösungen gibt es überhaupt?
  • Droht der Konflikt sich auszuweiten oder kann er begrenzt werden?
  • Was wurde bislang schon unternommen?

In einem eindeutigen Mobbingfall müssen Sie bei klarer Beweislage als Vorgesetzter nach Abschluss der Analyse, wenn alle Schlichtungsversuche gescheitert sind, eine eindeutige Position beziehen. Sie sollten das destruktive Verhalten deutlich ansprechen und Verhaltensänderungen einfordern.

Wenn eine Schlichtung nicht möglich ist, müssen Sie Position beziehen

Gegebenenfalls müssen Sie jetzt Sanktionen androhen und/oder verhängen. Am besten ist es, wenn Sie vorher mit Ihrer Rechtsabteilung die Maßnahmen absprechen. Weiterhin stehen Ihnen folgende kurzfristige Maßnahmen zur Verfügung:

  • Sie können die Kontrahenten räumlich trennen.
  • Sie können die Aufgaben der Konfliktpartner neu verteilen.
  • Sie können einen oder beide Kontrahenten ermahnen.
  • Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen oder beide Kontrahenten abmahnen.
  • Sie können einen oder beide Kontrahenten versetzen.
  • Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie dem Mobbingtäter kündigen.
  • Sie können den Informations- und Kommunikationsfluss so gestalten, dass keine Partei von der unternehmensinternen Kommunikation ausgeschlossen wird.
  • Sie können eine verstärkte Präsenz zeigen und Arbeitsbesprechungen im betroffenen Bereich ausschließlich unter Ihrer Beteiligung durchführen.

Wichtig ist, dass disziplinarische Schritte immer mit dem Betriebsrat abgestimmt werden, der spätestens jetzt einzuschalten ist.

Auch wenn der Fall frühzeitig bekannt wurde und sich anscheinend lösen ließ, sollten Sie weiterhin misstrauisch bleiben. Möglicherweise ist der Täter jetzt einfach nur vorsichtiger geworden und wird bei passender Gelegenheit wieder aktiv. Deshalb sollte der Bereich, in dem das Mobbing aufgetreten ist, weiterhin beobachtet werden. So sollten Sie mindestens ein Nachfolgetreffen innerhalb von drei Monaten mit den Beteiligten durchführen. Sprechen Sie zudem gelegentlich das Mobbingopfer an und erkundigen Sie sich, ob sich die Lage entspannt hat.

Was Sie als Kollege bei Mobbing tun können

Wenn Sie bemerken, dass ein Kollege systematisch gemobbt wird, können Sie entweder wegschauen und zum Mitläufer und damit Wegbereiter werden oder Sie bringen die nötige Zivilcourage auf und helfen. Bevor Sie jedoch als Kollege einschreiten, machen Sie sich ein möglichst neutrales Bild von der Situation. Bemühen Sie sich vor allem, nicht mit in den Konflikt hineingezogen zu werden.

Im Mobbingfall können Sie folgende Maßnahmen ergreifen, um dem Mobbingopfer zu helfen:

  • Sprechen Sie die betroffene Person an.
  • Raten Sie ihr, sich interne oder externe Hilfe zu holen.
  • Bieten Sie Ihre emotionale Unterstützung an.
  • Bieten Sie Ihre Begleitung bei Klärungsgesprächen an.
  • Unterstützen Sie keine Intrigen und decken Sie diese auf.
  • Machen Sie destruktives Verhalten deutlich.
  • Ergreifen Sie Partei für das Mobbingopfer.
  • Sprechen Sie Mitläufer an und sensibilisieren Sie diese.
  • Informieren Sie das Opfer über Gerüchte und üble Nachrede.

Als Kollege können Sie so Zivilcourage beweisen und das Mobbingopfer unterstützen. Aber passen Sie auf, dass Sie dabei nicht selbst zwischen die Fronten geraten!

Bildnachweis: lightwavemedia / stock.adobe.com