Generell gilt für den Immobilienkauf, dass er immer mit gewissen Risiken verbunden ist. Die Aufgabe eines Notars besteht dabei darin, beide Parteien, also sowohl den Käufer als auch den Verkäufer davor zu schützen.
Für den Verkäufer besteht das Risiko beim Immobilienverkauf darin, dass er sein Eigentum verliert bevor er den vollständigen und vereinbarten Kaufpreis erhalten hat. Für den Käufer liegt das Risiko darin, dass er zwar den Kaufpreis zahlt, aber dann nicht das lastenfreie Eigentum am Grundbesitz bekommt. Ein Notar hilft den Beteiligten ihre Interessen zu vertreten und den Kauf sauber abzuwickeln.
Ein Notar kann das Geld verwalten
Eine Möglichkeit um Risiken zu entgehen besteht darin, dass der Notar das Geld verwaltet. Zu diesem Zweck wird ein Ander- beziehungsweise Notaranderkonto eingerichtet, das verhindert, dass der Käufer direkt an den Verkäufer zahlt. Der Schritt geht somit über jemand Drittes.
Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufpreis vom Notaranderkonto dann ausgezahlt wird, wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde und somit sichergestellt ist, dass er seinen Grundbesitz erhält. Da der Eintrag ins Grundbuch zwischen drei und zwölf Monaten dauern kann, muss auch der Verkäufer Geduld bewahren, bis er sein Geld erhält.
Ein Notaranderkonto ist vom Prinzip her nichts anderes als ein Treuhandkonto
Ein Notaranderkonto ist also erst einmal nichts anderes, als ein Girokonto, das treuhänderisch von einer dritten Person verwaltet wird. Derjenige, der das Konto verwaltet, führt es in seinem Namen für eine Personengemeinschaft oder eine andere Person.
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Ein Anderkonto bringt aber nicht nur Vorteile mit sich
Der Begriff Notaranderkonto tritt meist im Zusammenhang mit Immobilienkäufen auf. In diesem Fall führt dann der Notar das Anderkonto oder Treuhanderkonto (wie es auch genannt wird) sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer der Immobilie. Anderkonten können aber auch von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Insolvenzverwaltern geführt werden, es müssen nicht zwangsläufig immer Notare sein.
Der Weg über ein Notaranderkonto birgt allerdings neben dem Vorteil der zusätzlichen Sicherheit auch Nachteile. Einerseits dauert es durch den Umweg über das Anderkonto wesentlich länger, bis ein Geschäft abgewickelt ist, was zu finanziellen Problemen bei den am Kauf beziehungsweise Verkauf beteiligten Parteien führen kann. Und zusätzlich ist das Notaranderkonto für Verkäufer und Käufer mit zusätzlichen Gebühren verbunden, die nicht sein müssen.
Besteht ein berechtigtes Sicherungsinteresse?
Um den Verkauf beziehungsweise Kauf einer Immobilie über ein Notaranderkonto abzuwickeln, bedarf es daher eines berechtigten Sicherungsinteresses – der reine Wunsch beider Parteien reicht nicht aus. Neben den bereits aufgezählten Nachteilen gibt es noch weitere, die gegen ein Notaranderkonto sprechen, so zum Beispiel, dass Kapital über diese Kontenform unwirtschaftlich eingefroren werden kann. Auch kann die Sicherheit, die mit einem Notaranderkonto verknüpft wird, eine vorgetäuschte sein.
Falls zum Beispiel Geld auf einem Anderkonto mit dem Hinweis hinterlegt wird, dass nur unter bestimmten Bedingungen darüber verfügt werden darf, dann kann es passieren, dass der Verkäufer seinen Besitz übergibt, ohne dass er das hinterlegte Geld auch tatsächlich erhält.
Prüfen Sie alle Optionen
Falls Sie also demnächst eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, überlegen Sie sich gut, ob der Umweg über ein Notaranderkonto überhaupt nötig ist, oder ob Sie die Abwicklung des Geschäfts lieber auf eine andere Art und Weise regeln möchten.