Wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung der EU-Ausländer aus?

Die Sache mit den Steuern ist häufig kompliziert. Sie verändern sich und sind je nach Einkommen und Lebensumständen verschieden. Für fast jeden Menschen gilt ein anderes Gesetz. So auch für EU-Ausländer. Im folgenden Artikel erfahren Interessierte, ob EU-Ausländer in Deutschland Steuern zahlen müssen.

Häufig sind von solchen Fragen europäische Saisonarbeiterinnen und -arbeiter betroffen. Diese helfen in Deutschland aus, wenn der Bedarf besteht und arbeiten für nicht selten geringe Löhne. Während sie in Deutschland arbeiten, müssen sie ebenfalls Steuern zahlen. Häufig bleiben die Arbeiter für ein Jahr in Deutschland, übernehmen Arbeiten wie Spargel stechen, Erdbeeren pflücken oder arbeiten auf Baustellen.

Zum Thema empfiehlt die experto-Redaktion: Steuern, aber lustig. Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer

Zwar werden EU-Ausländer schon seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigt, dennoch war hinsichtlich der steuerlichen Behandlung noch längst nicht alles geklärt. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten, ein Recht auf Kindergeld haben sollen. Dies gilt demnach auch, wenn die eigenen Kinder gar nicht in Deutschland, sondern im Ausland leben.

Davon sind nicht alle Parteien überzeugt, da dies für den Staat Kosten in Milliardenhöhe verursachen würden. Vielen Zuwanderern wird vorgeworfen, ihre Kinder mehrfach anzumelden oder zu erfinden, damit sich die Haushaltskasse füllt. Auf der anderen Seite fällt hierbei auch ins Gewicht, wieviel Geld Deutschland dank der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter jährlich einnimmt oder besser gesagt zumindest nicht ausgibt. Es wird klar ersichtlich, dass die steuerliche Behandlung ein Thema ist, bei welchem es viel Kritik und Streitpunkte gibt.

Steuern ja, Mitbestimmungsrecht Nein?

Wenn ein EU-Ausländer einen Fulltime-Job annimmt, wird die steuerliche Behandlung nicht gesenkt. Auch eine Steuervergünstigung für einen Sprachkurs oder eine Eingewöhnungszeit ist momentan noch nicht vorgesehen. Vergünstigungen gibt es demnach nur für Einwanderinnen und Einwanderer, die keine Arbeit haben. Hier muss ihnen der Staat die selbe Hilfe gewähren wie Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern.

Zwar müssen EU-Ausländer Steuern zahlen, haben aber kein Recht darauf, mitentscheiden zu können. Die steuerliche Behandlung sehen aus diesem Grund viele als nicht gerecht an, wenn Einwanderer nicht die Möglichkeit haben, mit ihrer Stimme mitzuentscheiden, wer in dem Staat an die Macht kommt, für welchen sie arbeiten und Steuern zahlen.

Auf der anderen Seite gibt es selbstverständlich auch Gegenparteien, die der Ansicht sind, EU-Ausländer haben – selbst wenn diese saisonal in Deutschland arbeiten – einfach zu wenig Berührungspunkte mit dem politischen Geschehen und sollen aus diesem Grund auch nicht mitentscheiden können.

Bildnachweis: suksawad / stock.adobe.com