Wie Sie von der 0,002-Regelung profitieren und Steuern sparen

Von der 0,002-Regelung der Dienstwagenbesteuerung profitieren besonders Dienstwagenfahrer, die die Strecke zwischen Wohnung und Büro teilweise mit Bus oder Bahn fahren. Sie können mit der neuen Dienstwagensteuer aber nur Steuern sparen, wenn einige Vorgaben der Finanzverwaltung eingehalten werden.

Bei der Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hatte sich der Bundesfinanzhof immer auf den Standpunkt gestellt, nur die tatsächlichen Fahrten zu berücksichtigen und diese auch nur mit 0,002 % des Listenpreises anzusetzen (0,002-Regelung).

Dem gegenüber hat die Finanzverwaltung immer die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 % des Listenpreises berücksichtigt – unabhängig davon, ob das Fahrzeug nur hin und wieder genutzt wurde. Durch einen neuen Erlass stehen Ihnen beide Möglichkeiten offen. Sie können daher auch die 0,002-Regelung anwenden.

Die 0,002-Regelung

Sie können jetzt die bisherige Regelung nutzen oder den geldwerten Vorteil auf der Basis der tatsächlichen Fahrten und damit der 0,002-Regelung ermitteln. Sie müssen sich aber jährlich im Voraus entscheiden, welche Variante gelten soll.

Entscheiden Sie sich für das bisherige Modell (0,03 % des Listenpreises), ändert sich nichts. Wählen Sie hingegen die Einzelbewertung (0,002-Regelung) gelten konkrete Vorgaben der Finanzverwaltung, die penibel eingehalten werden müssen.

Vorgaben für die Anwendung der 0,002-Regelung

Ihre Mitarbeiter können mit der 0,002-Regelung nur Steuern sparen, wenn folgende Vorgaben der Finanzverwaltung eingehalten werden:

  • Die 0,002-Regelung muss das ganze Jahr beibehalten werden.
  • Ihr Mitarbeiter muss Ihrem Unternehmen gegenüber monatlich im Nachhinein erklären, an welchen Tagen er seinen Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Büro genutzt hat. Aus Vereinfachungsgründen ist es zulässig, den Steuerabzug nach der 0,002-Regelung immer erst im jeweiligen Folgemonat vorzunehmen (Beispiel: Die Fahrten für Juni werden in der Lohnabrechnung für Juli berücksichtigt).
  • Die Einzelbewertung und damit die Anwendung der 0,002-Regelung ist auf 180 Fahrten im Jahr begrenzt. Sie müssen selbst sicherstellen, dass diese Grenze eingehalten wird.