Steuern sparen mit den richtigen Unterlagen
Nehmen Sie Ihre Handwerkerrechnungen unter die Lupe! War Ihre Waschmaschine oder Ihr Geschirrspüler im letzten Jahr kaputt und ein Handwerker musste kommen?Haben Sie in Ihrer Wohnung renoviert, das Bad erneuert, die Fenster ausgewechselt oder war Ihre Heizung reparaturbedürftig? Die Handwerkerleistungen sind auf diesen Rechnungen in der Steuererklärung absetzbar. Auch der Schornsteinfeger und die Wartung der Heizung gehört mit dazu. Also, nehmen Sie Ihre Rechnungen gut sortiert mit zum Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater.
Steuern sparen mit Fortbildungen
Sie waren auf Fortbildung im letzten Jahr und haben diese Kosten ganz oder teilweise selbst übernommen? Dann legen Sie sich auch diese Bescheinigungen und Rechnungen samt Überweisungsbeleg zurecht. Und nicht vergessen: Ihre Fahrten zum Fortbildungsort gelten auch als Werbungskosten. Also, notieren Sie die KM-Anzahl, die Sie zum Fortbildungsort gefahren sind.
Wenn Sie Lerngemeinschaften gegründet haben, um für eine Prüfung zu pauken, auch diese Fahrten zu den einzelnen Mitgliedern der Lerngemeinschaft sind abzugsfähig. Es ist möglich, dass im Zusammenhang mit einer Fortbildungsmaßnahme ein Laptop oder Computer notwendig wird. Denken Sie an Ihre Fachbücher oder Zeitschriften. Vergessen Sie nicht eventuell angefallene Prüfungsgebühren. Sie sehen, es lohnt sich, die Papiere des letzten Jahres genau unter die Lupe zu nehmen.
Steuern sparen als berufstätige Eltern
Sie sind beide berufstätig und bringen Ihr Kind in einen Kindergarten oder Hort? Dann legen Sie sich bitte den Vertrag bei Seite, denn auch diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen.
- Sie sind Arbeitnehmer und haben Fahrtkosten zu Ihrer Arbeitsstätte?
Ihr Steuerberater oder Ihr Berater beim Lohnsteuerhilfeverein benötigt die Entfernungskilometer und Ihre Arbeitstage!
- Sie sind Mitglied bei einer Gewerkschaft?
Auch diese Beiträge können Sie geltend machen und somit Steuern sparen.
- Sie benötigen Berufsbekleidung und bekommen diese nicht von Ihrem Arbeitgeber gestellt?
Auch diese Kosten sind abzugsfähig!
- Sie hatten im letzten Jahr verschieden Arbeitsstätten, eine sogenannte Einsatzwechseltätigkeit?
Dann haben Sie die Möglichkeit, Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen, sobald Sie mindestens 8 Stunden von zu Hause weg waren. Erstellen Sie eine Liste für Ihre Steuererklärung, wann und wie lange Sie an welchem Ort tätig waren.
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten Steuern zu sparen und viele wichtige Unterlagen für Ihre Steuererklärung. Die von mir angesprochenen Punkte umfassen allerdings nicht das komplette Einkommensteuerrecht. Jeder Steuerpflichtige hat die Möglichkeit sich kompetent beraten zu lassen, um seine „Beste“ Steuererklärung zu erhalten.
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