Im Rahmen des Personalcontrollings kommt der Erfassung von Qualifikationsdaten eine hohe Bedeutung zu. Geht es dabei um Qualifikationen, die am Arbeitsplatz tatsächlich gebraucht werden, muss nicht nur dargestellt werden, dass ein Mitarbeiter eine Qualifikation erworben hat, sondern auch, wie viel diese heute noch wert ist.
Qualifikationen in Punktzahlen umrechnen
Für diesen Zweck müssen die jeweiligen Qualifikationen in Punktzahlen umgerechnet werden. Am Beispiel von Sprachkenntnissen wird dies deutlich. Hat ein Mitarbeiter beispielsweise das Sprachniveau A2 in Englisch erhält er dafür 80 Punkte.
Punktabzug für Jahre seit der Prüfung zur Qualifikation
Wenn Kenntnisse nicht in der Praxis angewendet werden, gehen sie über einen längeren Zeitraum zurück. Dies wird in Form eines Punktabzuges ausgedrückt. Zum Beispiel werden für jedes Jahr fünf Punkte abgezogen. Somit entspricht ein vor fünf Jahren erworbener Sprachabschluss der Stufe A2 (siehe oben) nicht mehr 80, sondern nur noch 55 Punkten.
Werden Sprachkenntnisse oder andere Qualifikationen für alle Mitarbeiter eines Unternehmens erhoben, kann durch die Zuordnung von Punktzahlen und durch die Abzüge für den zeitlichen Abstand ein quantifiziertes Bild über das Niveau der Qualifikation erstellt werden.
Bei der Berechnung muss beachtet werden, dass auch nach vielen Jahren der Punktwert nicht Null erreicht, da Restkenntnisse immer vorhanden sein werden. Ebenso sollten die Punktzahlen wieder positiv angepasst werden können, wenn der Mitarbeiter seine Kenntnisse tatsächlich anwendet.
Mehr zur Erhebung und Darstellung von Qualifikationen lesen Sie in dem Artikel "So ermitteln Sie die Sprachkenntnisse Ihrer Mitarbeiter ".