Wie Sie Pressemitteilungen rechtlich prüfen

Wer Pressemitteilungen veröffentlicht, möchte sichergehen, dass keine Rechte verletzt werden. Um Abmahnungen oder Klagen zu vermeiden sollten Sie ihre Texte zu diesen Themen prüfen. Meist reicht es, sich die einzelnen Bereiche bewusst zu machen.

Zu diesem sensiblen Thema stelle ich Ihnen hier auch eine Checkliste zur Verfügung, mit der die meisten denkbaren Fälle einer Rechtsverletzung durch Pressemitteilungen abgedeckt sein dürften. Dieser Text gibt Ihnen dazu einige Erläuterungen.

Pressemitteilungen berühren gleich mehrere Rechtsgebiete, zu denen Sie im Zweifel fachlichen Rat von einem Anwalt oder einem PR-Berater als Rechtsberatungs-Dienstleistung hinzu ziehen sollten. Prozesse wegen Pressemitteilungen sind eher selten. Nicht bekannt ist allerdings, wie oft Unternehmen wegen ihrer Pressearbeit Abmahnungen kassieren. Das kann passieren, wenn zum Beispiel Wettbewerbsrecht (z.B. unlautere Werbung) oder Urheberrecht (fehlende Nutzungserlaubnis für Bilder oder Texte) verletzt wird.

Grundsätzlich sind dies die wichtigsten Rechtsgebiete: 

  • Persönlichkeitsrechte
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Verbraucherschutz
  • Jugendschutz
  • Presserecht

Prüfen Sie Ihre Texte darauf, ob von genannten oder abgebildeten Personen eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt. Verunglimpfen Sie niemals Menschen in Ihren Texten. Beleidigung oder üble Nachrede sind Straftatbestände. Das Persönlichkeitsrecht steht für mich an erster Stelle bei der Prüfung von Pressemitteilungen!

Wenn Sie Bilder oder Texte von Dritten verwenden, müssen die Nutzungsrechte im Detail geklärt und nachvollziehbar vereinbart sein. Das Urheberrecht dürfte die häufigste juristische Falle in der Pressearbeit sein. Vorsicht bei Bildern aus dem Internet! Bei Stock-Fotos brauchen Sie neben der Erlaubnis eine Haftungsfreistellung für den Fall, dass die Bilder bereits unrechtmäßig zum Download zur Verfügung gestellt wurden sowie einen Herkunftsnachweis, um im Zweifel vor Gericht bestehen zu können.

Ihre Wettbewerber werden sehr genau darauf achten, dass Pressemitteilungen keine Gesetzesverstöße im Sinne des Wettbewerbsrechtes enthalten. Vorsicht mit Werbebotschaften! Sie dürfen nicht irreführend sein. Meist sind solche Fälle mit dem Verbraucherschutz verknüpft, wenn etwa Unternehmen mit Selbstverständlichkeiten werben. Die Verbraucherzentralen achten darauf, dass das nicht überhand nimmt. Der Jugendschutz ist bei Produkten berührt, zu denen nur Erwachsene Zugang haben dürfen. Das beginnt bereits bei der Promotion für alkoholhaltige Getränke.

Das Presserecht ist meist nur mittelbar berührt. Wenn Sie ein Presseportal im Internet betreiben, ist eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages zwingend vorgeschrieben.

Siehe auch Checkliste "Rechtliche Prüfung von Pressemitteilungen"