Wie Sie Notduschen im Betrieb richtig aufstellen

Notduschen bieten schnelle Hilfe zur Erstversorgung bei Kontaminationen von Körperteilen bei aggressiven Flüssigkeiten oder feuergefährlichen Stoffen. Dabei müssen Sie jedoch einige Richtlinien und Verordnungen beachten. Welche das sind und wie Sie Notduschen in Ihrem Betrieb richtig installieren, erfahren Sie hier.

Das Risiko eines Unfalles besteht immer an den Orten und Arbeitsplätzen im Betrieb, wo mit gefährlichen Flüssigkeiten hantiert und gearbeitet wird. Im Falle eines Unfalls muss eine Notdusche immer sofort erreichbar sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen.

Laut § 39 der Arbeitsstättenverordnung ist in jeder Arbeitsstätte eine Ausstattung an Mitteln für die Erste Hilfe bereitzustellen.

Die Richtlinien für Notduschen sind in der EN 15154 festgelegt:

Diese Norm ist in fünf Bereiche gegliedert. Teil 1 und Teil 2 regelt die Mindestanforderungen an Körper- und Augenduschen mit Wasseranschluss. Stellen Sie sicher, dass in potentiell gefährlichen Bereichen geeignete Notduschen vorhanden sind. Sie müssen im Notfall auch sofort eine ausreichende Menge an Flüssigkeit liefern.

Der Teil 3 und Teil 4 der EN 15154 regelt die Mindestanforderungen für Körper- und Augenduschen ohne Wasseranschluss. Diese müssen ebenfalls in potentiell gefährlichen Bereichen bereitgehalten werden und dienen der Ersten Hilfe. Diese sind transportabel, tragbar und persönlich.

Der Teil 5 ist noch in Planung und wird sich höchstwahrscheinlich an der noch aktuellen DIN 12899-3 orientieren. Dieser regelt die Anforderungen von Körperduschen mit Wasseranschluss für Produktionseinrichtungen.

Grundsätzliche Anforderungen an Notduschen und Augenduschen:

  • Der Volumenstrom des Wassers muss bei Körperduschen mindestens 60 Liter pro Minute und bei Augenduschen 6 Liter pro Minute sein.
  • Die Wasserabgabe muss mindestens 15 Minuten sichergestellt sein.
  • Das Wasserventil muss nach einer Drehung von 90 Grad oder bei einem Zug von maximal 20 Zentimeter voll geöffnet sein.
  • Bei der Augendusche muss rundherum ein freier Raum von mindestens 15 Zentimetern gewährleistet sein.
  • Die Brauseköpfe müssen eine Strahlhöhe von mindestens 10 bis 30 Zentimeter haben.
  • In 150 Zentimeter Höhe über dem Fußboden beziehungsweise 70 Zentimeter unterhalb des Duschkopfes müssen zirka 50 Prozent der Wassermenge in einem Kreis mit 40 Zentimeter Durchmesser auftreffen.
  • Die Fläche, in die mindestens 95 Prozent des Wassers fällt, muss auf einem Kreis von 80 Zentimeter begrenzt sein.

Wo und wie Sie Notduschen aufstellen müssen:

Der Raum um die Notdusche oder Augendusche muss freigehalten und durch den Arbeitsalltag nicht blockiert werden. Die Deutsche Berufsgenossenschaften empfehlen, dass bei Körperduschen der Boden unter der Dusche schwarz-gelb schraffiert wird. Als Mindestfreiraum ist ein Kreis mit einem Radius von 40 Zentimeter zum nächsten Hindernis vorgeschrieben.

Sämtliche im Betrieb befindliche Notduschen und Augenduschen sind halbjährlich zu warten und zu reinigen. Einmal im Monat sind die Notduschen auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

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