Wie Sie ein Wettbewerbsverbot richtig einsetzen
Lesezeit: < 1 MinuteDas Wichtig: Sie müssen sich bereits bei der Einstellung verpflichten, die teure Karenzentschädigung zu zahlen, denn später wird Ihr Mitarbeiter dem Wettbewerbsverbot kaum noch zustimmen. Da Sie bei der Einstellung in der Regel noch nicht wissen, ob Sie das Wettbewerbsverbot bei der Trennung wirklich brauchen, könnten Sie versucht sein, sich die Entscheidung durch geschickte Formulierung offen zu halten. Davon ist jedoch dringend abzuraten. Denn alle diese Klauseln machen das Wettbewerbsverbot unverbindlich. Die Entscheidung, ob Ihr Mitarbeiter sich daran halten will oder nicht, liegt dann wiederum in seiner Hand. Vermeiden Sie diese Formulierungen unbedingt: Besser Sie lösen das Problem so: Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal:
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?