Was ist Liebhaberei?
- Der Lebensunterhalt wird dauerhaft aus anderen Einkünften (aus einer anderen selbstständigen oder festangestellten Tätigkeit) finanziert.
- Obwohl dauerhaft Verluste entstehen, wird die Tätigkeit nicht aufgegeben oder anders ausgerichtet.
- Auf Dauer ist nicht abzusehen, dass irgendwann die Summe der Einnahmen die Summe der insgesamt getätigten Ausgaben überschreiten wird.
Nun ist es ganz normal, dass ein neu gegründetes Unternehmen zunächst Verluste macht – auch ein Zweitunternehmen -, deshalb wird das Finanzamt Ihnen nicht sofort Liebhaberei unterstellen. Die Schwierigkeit ist: Es gibt keine verbindlichen Vorschriften, innerhalb welchen Zeitraums Ihr Unternehmen profitabel sein sollte – nur eine Faustregel: Die Summe aller Einkünfte eines Unternehmen während der ersten Jahre seines Bestehens sollte innerhalb von 8 bis 15 Jahren überschreiten.
Das heißt: In den ersten Jahren sind Verluste kein Problem, so lange absehbar ist, dass das Unternehmen bald profitabel arbeitet.
Checkliste: Wie Sie sich gegen Liebhaberei schützen
Wenn Sie über mehrere Jahre Verluste machen, wird sich das Finanzamt (ggf. mit einem Fragebogen) an Sie wenden. Dann haben Sie die besten Karten, Liebhaberei abzuwenden, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
- Sie haben einen aktuellen Business-Plan.
- Sie haben ein Warenlager.
- Sie können nennenswerte Ausgaben für Werbung vorweisen.
- Sie können nachweisen, dass Sie Anstrengungen zur Verringerung des Verlusts unternommen haben.
- Sie haben sich auf dem Gebiet weitergebildet.
- Es gab unerwartete, besondere Umstände, die zu den andauernden Verlusten geführt haben.
Praxis-Tipp
Eine besonders gute Vorbeugung gegen Ärger mit dem Finanzamt ist, wenn Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen über die Jahre so planen, dass Sie zwischen Verlustjahren auch ein Gewinnjahr einstreuen. Motto: Ein Jahr mit 7.000 € Verlust gefolgt von einem Jahr mit 1.000 € Gewinn ist besser als zwei Jahre hintereinander mit jeweils 3.000 € Verlust.