Wie Sie die Abfindung bei Kündigung berechnen können

Ein Arbeitgeber kann nicht einfach einen langjährigen Mitarbeiter auf die Straße setzen. Viele Arbeitgeber lösen das Problem, indem sie den Mitarbeitern, die sie nicht weiter beschäftigen möchten, eine Abfindung anbieten.

Mit einem Abfindungsrechner im Netz können Sie die übliche Höhe der Abfindung berechnen. In vielen Fällen ist die angebotene Summe durchaus attraktiv, jedenfalls auf den ersten Blick. Aber Sie sollten sich nicht blenden lassen von einem hohen Betrag, für den Sie sonst relativ lange arbeiten müssten.

Wenn Sie nämlich erst einmal arbeitslos sind, müssen Sie auf Einnahmen verzichten. Der Staat finanziert Ihre Arbeitslosigkeit zwar eine Weile, aber Sie rutschen sehr schnell in Hartz IV.

Deswegen kommt eine Abfindung immer nur dann infrage, wenn Sie eine vernünftige Zukunftsperspektive haben. Die Höhe der Abfindung ist zweitrangig. Nur wenn Sie eine realistische Chance auf einen neuen Arbeitsplatz haben, sollten Sie eine Abfindung in Erwägung ziehen.

Berufliche Möglichkeiten vor dem Arbeitsplatzverlust abklären

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen das Angebot gemacht hat, gegen eine Abfindung die Firma zu verlassen, ist das ein deutliches Zeichen. Deswegen sollten Sie gleich anfangen, den Stellenmarkt zu durchforsten und Ihre sozialen Netzwerke aktivieren, um offene Stellenangebote, die für Sie infrage kommen, zu eruieren. Allerdings sollten Sie sich nicht gleich auf das Angebot Ihres Arbeitgebers einlassen.

Selbst wenn Sie die Chance nutzen möchten, den Arbeitsplatz zu wechseln, sollten Sie zumindest versuchen, die Abfindungshöhe noch etwas nach oben zu bewegen. Ein wenig Verhandlungsspielraum ist immer vorhanden. Ihr Arbeitgeber hat mit seinem Abfindungsangebot ganz klar Stellung bezogen. Aber dieses Angebot bedeutet auch, dass Ihr Arbeitgeber eine normale Kündigung scheut.

Deswegen haben Sie als Arbeitnehmer einen strategischen Vorteil, den Sie zumindest dazu nutzen sollten, den Übergang zu einem neuen Arbeitsplatz möglichst sanft zu gestalten. Wenn sich allerdings überhaupt keine beruflichen Möglichkeiten eröffnen, ist es wahrscheinlich besser, den Arbeitsplatz so lange wie möglich zu behalten. Das ist sehr leicht gesagt und in der Theorie auch vernünftig, aber in der Praxis ist es nicht leicht für einen Arbeitgeber tätig zu sein, der klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass Sie nicht mehr erwünscht sind.

Die Abfindung als Sprungbrett in die Selbstständigkeit nutzen

Eine gute Abfindung ist vielleicht für Sie die Chance, vom Arbeitnehmer zum Unternehmer zu werden. Auch das will gut überlegt sein, aber vielleicht spielen Sie schon länger mit dem Gedanken und bisher fehlte Ihnen neben dem nötigen Mut auch das Startkapital. Wenn Sie nun in einer relativ verzweifelten Situation sind, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht die Abfindungszahlung verwenden, um eine eigene selbstständige Existenz aufzubauen.

Die Abfindung kann Ihnen auch dabei helfen, einen großen Gründerkredit für Ihr neues Unternehmen zu bekommen. Was immer Sie auch machen nach einem Abfindungsangebot: Versuchen Sie immer, Ihr Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen und warten Sie nicht einfach ab, welche Entscheidung Ihr Arbeitgeber trifft.