Bei verschiedenen Angelegenheiten muss auf die Dienste eines Notars zurückgegriffen werden. Ein Immobilienkauf, eine Grundbucheintragung, Beurkundungen, Testamente und Eheverträge sind alles Vorgänge, die über einen Notar beziehungsweise mit der Hilfe eines Notars abgewickelt werden. Die Notargebühren berechnen sich dabei nicht nach der tatsächlichen Arbeitsleistung eines Notars.
Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt
In Deutschland gibt es das bundesweite einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz, in dem aufgelistet ist, welche Leistung mit welchem Gebührensatz berechnet wird. Dabei wird vom jeweiligen Gebührensatz ausgehend eine konkrete Gebühr mithilfe der Gebührenstaffelung berechnet, die vom Wert des Geschäftes abhängt. Sprich: Je höher der Geschäftswert, desto höher die Notargebühren.
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Gebührenerhöhung im Jahr 2013
Eine Beurkundungsgebühr zum Beispiel umfasst dabei sowohl die Beratung durch den Notar, die Fertigung eines Entwurfs und die tatsächliche Beurkundung. Da es manche Bereiche gibt, in denen Vergütung und Leistungsumfang nicht immer passend wären, gibt es bei verschiedenen Rahmengebühren eine gewisse Flexibilität. Besonders bei Vergütungen von Entwurfs- und Beratungstätigkeiten eines Notars kann der Umfang von Fall zu Fall so verschieden groß sein, dass ein immer gleicher Betrag nicht korrekt wäre.
Am 01. August 2013 ist ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz in Kraft getreten. Im Vergleich zu den Sätzen vor diesem Stichtag sind die Kosten für einen Notar im Schnitt um 15 % angestiegen. Gerade alltägliche Routinearbeiten, wie das Aufsetzen von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Eheverträgen sind von dieser Preiserhöhung betroffen.
Beispiele für Notargebühren
Notargebühren für haftungsträchtige Vorgänge wie die Beurkundung von Immobilienverkäufen sind durch das neue Gesetz deutlich teurer geworden. Der Entwurf und die Beurkundung eines Vertrags für den Verkauf einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro kosten mit der Löschung der eingetragenen Grundschuld und der Eigentumsumschreibung rund 1.300 Euro. Das sind 20 % mehr als bisher.
Auch bei Testamenten hängt die Notargebühr vom Geschäftswert ab und ist seit 2013 gestiegen. Bei einem Vermögen von 290.000 Euro kostet der Antrag eines Erbscheins rund 1.170 Euro, was ebenfalls deutlich über dem bisherigen Preis liegt. In Anbetracht der Tatsache, was zum Beispiel ein Immobilienmakler an Provision für seine Arbeit erhält ist das jedoch immer noch günstig.
Gesetzliche Mindestpreise kommen Notaren zugute
Nicht alle Notargebühren sind gestiegen. Wer zum Beispiel das Darlehen für seine Immobilie zurückgezahlt hat und die eingetragene Grundschuld nicht mehr als Sicherheit für ein neues Darlehen verwenden möchte, kann diese von einem Notar löschen lassen. Bei einer Grundschuld von beispielsweise 350.000 Euro ist die Gebühr von 120 Euro auf nur noch 20 Euro gesunken.
Auch gibt es sogenannte gesetzliche Mindestpreise. Erblasser, die ein Testament von einem Notar beurkunden lassen wollen, müssen dann selbst 60 Euro an den Notar zahlen, sogar wenn nur minimale Beträge oder wenige Objekte zu vererben sind. Diese Mindestbeträge kommen den Notare zugute und sichern ihr Einkommen mit ab.
Zusätzlich müssen die Erblasser noch 75 Euro für die Hinterlegung des Testaments beim zuständigen Nachlassgericht bezahlen und 15 Euro dafür, dass das Testament ins zentrale Testamentregister eingetragen wird.
Das Einkommen von Notaren wird kontrolliert
Freundschaftspreise, Rabatte oder pauschale Honorare können mit Notaren nicht vereinbart werden. Sie unterliegen dem Gebührengesetz und müssen sich strikt daran halten. Ihre Einnahmen werden durch die Landgerichte strikt kontrolliert, wodurch fehlerhafte Beträge auffallen würden. Geld, das Notare ihren Klienten zu viel abgenommen haben, müssen sie zurückzahlen.