Lebens- und Rentenversicherung
Die nachgelagerte Besteuerung von Erträgen aus Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sorgte im Jahr 2004 noch für einen Boom bei den Abschlüssen. Viele Sparer wollten die steuerfreie Kapitalauszahlung und damit steuerfreie Erträge sichern.
Nun werden auch Versicherungssparer der Steuerpflicht unterworfen. Sofern die Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre lang bespart wird und der Versicherte 60 Jahre oder älter ist, muss (nur) die Hälfte der Erträge versteuert werden.
Abgeltungssteuer: Versicherungen werden bevorteilt
Dennoch können Versicherungsprodukte sich zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer zählen, da sie zum einen in der Anlagepolitik flexibel bleiben und die Erträge zunächst steuerfrei angesammelt werden können.
Zum anderen können Sie die Ausschüttung dann so strukturieren, dass sie in eine Zeit fallen, in welcher Ihre Steuerprogression deutlich abnimmt (z.B. in der Rente), zumal langfristig tendenziell eher mit fallenden Spitzensteuersätzen zu rechnen ist.
Haben Sie beispielsweise einen Steuersatz von 30%, müssen Sie die Erträge nur mit 15% versteuern. Das ist immer noch weit günstiger als die Abgeltungssteuer