Wo und wie tritt optische Strahlung am Arbeitsplatz auf?
Stellen Sie sich vor, Sie stehen als Sänger oder Schauspieler auf einer Bühne. Wenn Sie auf dieser Bühne Ihren Arbeitsplatz haben, so sind Sie einer starken optischen Strahlung ausgesetzt. Oder ein Glasarbeiter in einer Glasbläserei ist durch das glühende Glas einer optischen Strahlung ausgesetzt, genauso wie der Stahlarbeiter durch die Strahlung der flüssigen Stahlschmelze.
Optische Strahlung kann sowohl die Augen als auch die Haut schädigen. Wenn zum Beispiel ein Schweißer ohne ausreichenden Schutz schweißt, so kann es zu einer Schädigung der Netzhaut in den Augen kommen. Wenn er kurzzeitig mit einer starken und intensiven Strahlung beim Schweißen in Berührung kommt, nennt man das umgangssprachlich "Verblitzen". Er sieht plötzlich große Punkte und Flecken.
Sie können sich mit optischer Strahlung auch die Haut verbrennen und erleiden ähnliche Symptome wie bei einem Sonnenbrand.
Verordnung und Grenzwerte: keine einfache Sache
Um die optische Strahlung an den Arbeitsplätzen in den Griff zu bekommen, hat man in Deutschland eine Arbeitsschutzverordnung (OStrV) zum Schutz gegen optische Strahlung verfasst. In Österreich ist sie unter der Bezeichnung VOPST seit Juli 2010 in Kraft.
Es liegt in der Natur der optischen Strahlung, dass der Zugang zu den Grenzwerten nicht immer einfach ist. Jeder Wellenlängebereich hat eine andere Wirkung auf das Gewebe des menschlichen Körpers. Somit ist es erforderlich, für jeden Wellenlängenbereich einen eigenen Grenzwert anzugeben.
Welche Arten von optischer Strahlung gibt es?
UV-Strahler
Die Ultraviolette Strahlung (UV) ist unsichtbar. Der Mensch spürt sie auch nicht. Deshalb ist es notwendig auf diese Art von Strahlung durch eine Gefährdungsbeurteilung besonders Acht zu geben. Beispiele für UV-Strahler sind das Bühnenlicht, medizinische Bestrahlungsgeräte, Solarium, Schwarzlichtlampen und UV-Laser.
Die Grenzwerte für die UV-Strahlung sind vergleichbar einer Dosis. Daher kann die maximale Aufenthaltszeit aufgrund der Intensität der Bestrahlung errechnet werden. Die Intensität einer UV Strahlung kann mit einer Messung ermittelt werden.
Sichtbares Licht
Vom sichtbaren Licht sind nur die Augen betroffen. Beispiele für sichtbares Licht gibt es viele. Man braucht nur an die Sonne und grelle Lampen oder glühende Gegenstände zu denken. Wenn der Mensch in ein grelles Licht sieht, besitzt er eine natürliche Abwehrreaktion. Er begibt sich sozusagen aus dem Gefahrenbereich reflexartig heraus.
IR-Strahler
Die Infrarotstrahler (IR) sind sogenannte Wärmestrahler. Beispiele von Strahlern im Infrarotbereich sind überall in der Industrie, Sporthallen, Gaststätten, Lagerhallen, Medizin und Ausstellungsräumen zu finden. Weil auch hier der Mensch ein natürliches Abwehrempfinden hat, so verlässt er sich automatisch den Gefahrenbereich, noch bevor eine Grenzwertüberschreitung stattfinden kann. Dafür sorgt der Hitzeschmerz.
Organisatorische Maßnahmen und Schutzausrüstung:
Grundsätzlich ist für jede Art von Strahlung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Kennen Sie nun die Art der Strahlung und die einzuhaltenden Grenzwerte, so müssen Sie sich um den richtigen Schutz kümmern. Dabei sind folgende drei Schritte hilfreich:
- Technische Maßnahmen zur Abschirmung
Damit können Sie den direkten und ungeschützten Sichtkontakt mit der Strahlungsquelle verhindern. Beispiele dafür sine Wände, Schutzkabinen oder mit Gold verspiegelte Brillengläser. - Organisatorische Schutzmaßnahmen
Sie können in meisten Fällen die Arbeit so organisieren, dass der Mitarbeiter so kurz wie möglich oder gar nicht der Strahlung ausgesetzt ist. - Persönliche Schutzmaßnahmen
Dabei sind Schutzbrillen ideal. Es soll bei einer Strahlung nicht nur der Arbeitnehmer gegen mechanische Einflüsse geschützt werden, wie zum Beispiel ein Metallarbeiter, sondern auch gegen die optische Strahlung. Aber auch Hautschutz wie Hautschutzmittel, Handschuhe oder Schutz durch Bekleidung sind hilfreich.