Wie schreibe ich eine Kündigung während des Urlaubs des Arbeitnehmers?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Sie Mitarbeitern während des Urlaubs keine Kündigung aussprechen können. Das geht sehr wohl.

Wie schreibe ich eine Kündigung während des Urlaubs des Arbeitnehmers? Das fragen sich Arbeitgeber immer wieder. Dabei ist die Lösung eigentlich ganz einfach.

Während des Urlaubs können Sie Mitarbeitern genauso kündigen wie außerhalb des Urlaubs. Selbst wenn Ihnen bekannt ist, dass der Mitarbeiter während seines Urlaubs nicht anwesend ist, geht die Kündigung dann zu, wenn diese in seinen Machtbereich kommt, also z. B. in seinem Briefkasten eingeworfen wird. Das ist entscheidend für 2 Fristen:

  1. die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist beginnt zu laufen,
  2. die 3 Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes beginnt. Innerhalb dieser 3 Wochen muss der Mitarbeiter seine Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.

Aber Vorsicht: Wenn der Mitarbeiter vor Antritt seines Urlaubs nicht mit einer Kündigung rechnen musste und wegen des Urlaubs diese Frist zur Klage gegen seine Kündigung versäumt, kann das Arbeitsgericht auf seinen Antrag die Klage nachträglich zulassen (§ 5 KSchG).

So retten Sie Ihre während des Urlaubs ausgesprochene Kündigung vor dieser Zeitfalle
Wenn Sie bereits vor Antritt des Urlaubs wissen, dass Sie während des Urlaubs des Mitarbeiters eine Kündigung aussprechen müssen, so weisen Sie ihn unmissverständlich und vor allem nachweisbar darauf hin. Es ist dann Sache des Mitarbeiters dafür Sorge zu tragen, dass ihn Kündigungen auch während seines Urlaubs erreichen.