Medikamentenkosten absetzen
Zu den Medikamenten zählen alle Arzneimittel. Ausdrücklich ausgenommen sind aber die Kosten einer Diätverpflegung. Damit sind alle Betroffenen, die bestimmte Nahrungsmittel – beispielsweise laktose-, fruktose- oder glutenhaltige Produkte – nicht vertragen, ausgeschlossen.
Die Rechtmäßigkeit dieser Ausnahme bestätigte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010. Um nicht unnötig Belege zu sammeln, sollte man außerdem vorher mit dem Finanzamt klären, ob eine Befreiung möglich ist, wenn die Kosten ein Prozent des Familieneinkommens überschreiten.
Durch die Befreiung entfallen Zuzahlungen, Rezept- und Praxisgebühren. Ansonsten müssen Betroffene bei selbst zu zahlenden Medikamenten allein darauf achten, bei der Steuererklärung die entsprechende ärztliche Verordnung vorzulegen.
Kosten für Heilmittel
Im Vergleich zu Medikamenten ist der Nachweisaufwand bei Heilmitteln ungleich höher. Unter den Begriff Heilmittel fallen alle persönlich von Fachleuten zu erbringende, ärztlich zu verordnende medizinische Dienstleistungen.
Insbesondere Physio-, Ergo- und Sprachtherapien stellen Heilmittel im rechtlichen Sinn dar. Um Steuern zu sparen, reicht die einfache Verordnung wie bei Medikamenten nicht aus. Stattdessen ist vor ihrer Veranlassung der Gang zum neutralen Amtsarzt oder zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen erforderlich, um sich den Bedarf attestieren zu lassen.
Hilfsmittel
Auch Hilfsmittel unterliegen einem höheren Nachweisaufwand. Hilfsmittel beinhalten Gegenstände des täglichen Bedarfs. Typische Beispiele dafür sind Seh- und Gehhilfen. Bei entsprechend hohen Kosten lohnt sich aber auch hier der Gang zum Amtsarzt oder Medizinischen Dienst.
Darauf verzichten kann man nur, wenn die Krankenkasse die Kosten bereits übernommen hat. Im Übrigen empfiehlt es sich, nicht darauf zu vertrauen, dass Hilfs- aber auch Heilmittel im Nachhinein attestiert werden. Das Finanzamt verweigert regelmäßig die Anerkennung. Beim daraufhin notwendigen Gang zum Gericht erhielten Betroffene nur in Einzelfällen Recht.