Wird einem Azubi eine Abmahnung erteilt, dann ist etwas Gravierendes vorgefallen. Ständige morgendliche Verspätungen, die Weigerung den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen und massive Klagen aus der Berufsschule sind nur einige klassische Beispiele, die eine Abmahnung rechtfertigen. Wenn Sie als Ausbilder zu diesem Instrument greifen, dann setzen Sie dem Azubi eine klare Grenze mit der Botschaft: Wenn er so weiter macht, dann ist die Ausbildung gefährdet.
Daher sollte aus der Abmahnung auch klipp und klar hervorgehen, dass solches Verhalten vom Ausbildungsbetrieb nicht geduldet wird und welche Verhaltensänderungen vom Azubi erwartet werden. Sowohl das Fehlverhalten als auch das gewünschte Verhalten sind präzise und konkret aufzuführen. Zudem muss ihm unmissverständlich klargemacht werden, dass eine Fortsetzung des Verhaltens, welches der Abmahnung zugrundeliegt, zu einer Gefährdung der gesamten Ausbildung führt. Im Abmahnungsschreiben sollte daher der Begriff Kündigung vorkommen. So ist die Abmahnung zunächst einmal rechtssicher.
Die positiven Effekte einer Abmahnung
Die Rechtssicherheit eines Abmahnungsschreibens ist zwar wichtig, falls sich der Auszubildende komplett verweigert. Noch wichtiger ist allerdings, dass Sie dem Azubi mit dem Abmahnungsschreiben die Möglichkeit einer Verhaltensänderung auch tatsächlich geben. Er sollte sich motiviert fühlen, eine Kündigung zu verhindern, indem er in Zukunft in Ihrem Sinne und damit im Sinne seiner Ausbildung agiert. Insofern sollte er das Abmahnungsschreiben auch als Chance verstehen, in ein als verfahren wirkendes Ausbildungsverhältnis wieder positive Akzente einzubringen.
Daher sollte im Abmahnungsschreiben abschließend auch formuliert werden, dass Sie davon ausgehen bzw. sich wünschen, mit einer Verhaltensänderung das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. Eine Kündigung sei nämlich nicht in Ihrem Sinne, und Sie hoffen, dass sie vermeidbar ist. Es läge nun am Auszubildenden selbst, dies zu bewirken.