Wie funktioniert eine außerordentliche Kündigung im Verein?

Jeder Verein hat Mitglieder. Die Satzung sagt uns, wie man eintreten und austreten darf. Was ist aber, wenn ein Mitglied eine außerordentliche Kündigung ausspricht und dieser Fall nicht in der Vereinssatzung abgedeckt ist? Wie funktioniert dann die Kündigung im Verein?

Kündigung ist im Verein durch die Satzung geregelt
Eine der wichtigsten Einnahmequellen für viele Vereine ist der Mitgliederbeitrag. Daher sind in der Vereinssatzung mindestens die Form des Eintritts, die Mitgliedsbeträge und der Prozess des Austritts geregelt. Dem Letzten möchte ich mich in diesem Artikel annehmen.

In der Regel wird fest gehalten, dass eine schriftliche Kündigung mit einer gewissen Kündigungsfrist erfolgen muss. Bei einem Jahresbeitrag ist dieser meist das Ende des Kalenderjahres. An dieser Stelle möchte ich gerne erwähnen, dass es unzählig viele Variationen über Kündigungsfristen und -formen gibt. Diese müssen aber in der Satzung schriftlich verfasst worden sein.

Was passiert bei einer außerordentlichen Kündigung?
Was passiert aber, wenn in der Satzung eine Kündigungsfrist geregelt ist, es aber zu einer außerordentlichen Regelung kommt, die nicht in der Satzung erfasst wurde. Zum Beispiel wenn der Austritt und somit die Kündigung unverzüglich in beiderseitigem Einverständnis (Mitglied, das austreten möchte und der Verein) erfolgt? 

Das Bundesarbeitsgericht gibt in einem Urteil aus dem Jahre 2011 (Az.: 4 AZR 457/09) die Lösung: Nach dem BAG kann man nicht davon ausgehen, wenn ähnliche Regelungen nicht in der Satzung erfasst wurden, dass eben diese außerordentlichen Regelungen die Satzung untersagt. Einvernehmliche Regelungen in Bezug auf Kündigung und Vereinsaustritt sind also grundsätzlich auch ohne Bestandteil der Satzung zu sein möglich.