Wie das Bildungspaket für Kinder zum Erfolgsmodell werden soll

Der Abruf der Leistungen aus dem Harz-IV-Bildungspaket läuft sehr schleppend. Bis April 2011 zeigt erst ein kleiner Teil der Berechtigten überhaupt Interesse. Werbung und eine Verlängerung der Abruffrist für bereits angefangene Aktivitäten bis zum 30. Juni 2011 sollen dies laut Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ändern. Welche Leistungen im Bildungspaket enthalten sind und wie man sie beantragen kann, erfahren Sie hier!

Schleppender Abruf
Nicht einmal 2% der Berechtigten haben laut einer SPIEGEL-ONLINE-Umfrage in den größten deutschen Städten bisher einen Antrag auf die Kostenübernahme für ein tägliches warmes Mittagessens z. B. in der Ganztagsschule, auf Nachhilfe oder auf Musikunterricht gestellt. Andererseits berichtet der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, dass die Zahl der Anträge zuletzt deutlich gestiegen sei.  

Inzwischen hätten viele wegen der aktuellen Debatten reagiert. Demnach steige die Nachfrage in einigen Städten an. In etwa einem Drittel der untersuchten Städte liege der Anteil der Berechtigten, die Anträge gestellt haben, über zehn Prozent, in einem Fünftel bereits zwischen 15 und 35 Prozent. Allerdings seien es in zwei Dritteln der Städte derzeit noch unter zehn Prozent.  

Mit Werbung persönlich informieren
Bei einem Krisentreffen mit Ländern und Kommunen wurde unter Leitung der Arbeitsministerin beschlossen, dass nun die Betroffenen direkt durch die Kommunen angeschrieben werden sollen. Es zeigte sich nämlich, dass in Gemeinden, die dies durchgeführt haben, die Abrufrate sehr viel höher ist als in anderen. Auch in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen solle für das Bildungspaket geworben werden.  

Kritik am bisherigen Vorgehen kommt von der Opposition: SPD-Vize Manuela Schwesig kritisierte, dies hätte längst geschehen müssen. Im Brief, mit dem Hartz-IV-Empfänger auf die höheren Regelsätze hingewiesen worden seien, hätte man auch über das Bildungspaket informieren können.

Kommunen unterschiedlich vorbereitet
Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sind die Kommunen zuständig. Doch diese gehen offensichtlich sehr unterschiedlich mit ihrer Aufgabe um. So wartete in manchen Städten bereits eine fertige Antragsmaske in einem Internetportal auf den Startschuss durch das Gesetz, wie im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.

Dagegen sind andere Kommunen offensichtlich erst einmal bei der Festlegung, bei welchem Amt die Eltern den Antrag stellen sollen und wie so ein Antragsformular aussehen soll. Dies zeigt ein Bericht des WDR-Fernsehmagazins WESTPOL über Nordrhein-Westfalen. In anderen Kommunen würden Anträge lediglich gesammelt und nicht bearbeitet. Die Kommunen werfen der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor, sie habe zu spät begonnen, entsprechende Vorschriften zu erlassen.

Hinweis
Die offizielle Bezeichnung lautet "Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder". Es richtet sich an Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind das rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Das Bildungspaket besteht aus Hilfen für Kinder in verschiedenen Bereichen, von der Schule bis zur Freizeitgestaltung:

  • Wie bisher erhalten Kinder 100 Euro jährlich für Schulmaterialien.
  • Künftig werden auch eintägige Schulfahrten bezahlt. Bislang wurden die Kosten nur bei mehrtägigen Fahrten übernommen.
  • Die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird finanziert.
  • Bei Bedarf erhalten die Kinder angemessenen notwendigen Nachhilfeunterricht.
  • Für Mitgliedschaften in Vereinen, Musikschulen oder vergleichbaren Aktivitäten erhalten Kinder 120 Euro pro Jahr.