Haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen, ist es empfehlenswert, in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die abgeschlossene Deckungssumme noch ausreichend ist. Ansonsten erhalten Sie nämlich – je nach Schadensfall – auf Grund der dann bestehenden Unterversicherung eine deutlich geringere finanzielle Entschädigung.
Für den Fall, dass Sie Vermieter sind, sollten außerdem zwei weitere Versicherungen in Erwägung gezogen werden. Zum einen die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz. Abgedeckt werden damit Personen- und Sachschäden, die Dritten entstehen und die von Ihrem Gebäude oder Grund und Boden ausgehen. Auslöser können zum Beispiel herabfallende Dachziegel sein.
Genauso wichtig ist zum anderen eine Gebäudeversicherung mit Absicherung gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden. Auf diese Weise erreichen Sie einen Grundschutz, der Ihr Objekt gegen unvorhersehbare Ereignisse absichert, die Ihren Besitz stark beschädigen oder zerstören können. Mit einer so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung lassen sich diese Bereiche oftmals auch gesamtheitlich abdecken.