Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag: Arbeitszeit
Solange im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung über die Arbeitszeit enthalten ist, entscheiden Sie im Rahmen Ihres Direktionsrechts als Arbeitgeber darüber, wann welcher Mitarbeiter konkret arbeitet.
Selbst eine langjährige Beschäftigung nur an bestimmten Tagen führt nicht dazu, dass dieses Direktionsrecht eingeschränkt ist. (Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag).
Klauseln zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag
Diskussionen über den Rahmen des Direktionsrechts können Sie aus dem Weg gehen, wenn Sie im Arbeitsvertrag eine Regelung über die Arbeitszeit treffen. Diese Klausel könnte zum Beispiel wie folgt lauten:
„(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt ohne Pausen … Stunden.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Anordnungen. Sie werden vom Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts festgesetzt.“
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